
Kann die Genossenschaft Darlehen an Mitglieder vergeben?
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
Wie funktioniert das mit den Reisen im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft?
Was gehört dazu und was nicht? Wer muss was bezahlen?
Worauf ist zu achten?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Damit eine gemeinschaftlich eingekaufte Reise auch wirklich eine ist, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein:
Einen Teil der Kosten kann und darf die Genossenschaft jedoch gar nicht tragen. Diese Dinge werden den Mitgliedern also in Rechnung gestellt.
Dazu gehören unteranderem:
Das bedeutet, dass auch das Essen nicht von der Genossenschaft bezahlt oder subventioniert werden kann.
Grob überschlagen kann man sagen, dass folgende Anteile vom Gesamtwert der Reise durch die Mitglieder privat zu tragen sind:
Doch wie verhält es sich bei anderen Dingen, die „drum herum“ entstehen, wie bspw. Taxifahrten, Zugfahrten, Bergbahnen, etc.?
In vielen Fällen erhält man hier keine Rechnung.
Grundsätzlich lässt sich sagen: Bei Dingen bis 250 € genügt es auch einfach direkt über ein Zahlungsmittel der Genossenschaft (Kredit- oder EC-Karte) zu bezahlen.
Bitte heben Sie hier unbedingt die Belege auf.
Problematisch wird es bei Barzahlungen.
Alles, was höchstpersönlich ist oder Dinge des täglichen bedarfs lassen sich nicht im gemeinschaftlichen Wareneinkauf einkaufen.
Aber sehr viele Dinge kann man durchaus gemeinschaftlich einkaufen.
Neben den Reisen wären das z.B. Konzertkarten, Theaterkarten, etc.
Aber nicht vergessen:
Die Genossenschaft kann diese Dinge für die Mitglieder subventionieren, aber sie nicht an die Mitglieder verschenken!
Reisen können durchaus im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft erworben werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Dabei besteht i.d.R. auch immer ein privater Kostenanteil, den die Mitglieder neben dem vergünstigen Preis für die Reise selbst zu tragen haben.
Wichtig: Sammeln Sie alle Belege, auch wenn diese nicht direkt die Genossenschaft als Adressat haben, bzw. keine Angabe des Adressaten möglich ist.
Wie so oft heißt es also auch hier: Eigentlich ist es ganz einfach.
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
In der Regel raten wir zur Zeichnung weiterer Anteile anstelle eines Darlehens.
Allerdings kann es auch Situationen geben in denen viele Hunderttausend benötigt werden.
Wir erklären Ihnen kurz wie eine Lösung aussehen kann.
Sommerzeit ist Reisezeit. Zumindest gilt das für für viele unserer Kunden. Und da kommt natürlich oft die Frage auf, ob die Urlaubsreise von der Genossenschaft als Mitgliederförderung umgesetzt werden kann.
Ob und wie erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Copyright © GenoHeld 2025