
Kann die Genossenschaft Darlehen an Mitglieder vergeben?
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
Wir stellen Ihnen unser Genossenschaftsportal vor: Egal ob Sie mit uns oder anderen Anbietern gegründet haben, oder auch falls Sie noch überlegen eine Genossenschaft zu gründen:
Unser Genossenschaftsportal kann Ihnen helfen.
Wie und wobei, erfahren Sie hier.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Unser Genossenschaftsportal ist eine Plattform für alle, die eine Genossenschaft haben oder überlegen eine Genossenschaft zu gründen.
Darin finden Sie zahlreiche Artikel zum Thema Genossenschaft, die wir selbst verfasst haben, oder aber unsere Steuerberater, Juristen, etc.
Außerdem finden Sie viele Fragen aus der Praxis. Sie selbst können auch Fragen (öffentlich oder privat) stellen, die Ihnen direkt im Portal durch unser Team beantwortet werden.
Dabei können Sie auch durch bereits beantwortete Fragen stöbern und so ggf. bereits die Antworten finden, die Sie suchen.
In Zahlen ausgedrückt umfasst unser Genossenschaftsportal:
Wie der Name schon sagt, geht es hier um alles, was das Genossenschaftswesen und Ihre Genossenschaft betrifft.
Dazu zählen bspw.:
Mit unserem Genossenschaftsportal erhalten Sie also Zugang zu einer großen Wissenssammlung und die Möglichkeit selbst Ihre Fragen zu stellen und diese durch Spezialisten auf dem jeweiligen Gebiet beantwortet zu bekommen.
Aber was kostet der Zugang zum Portal?
Hier gibt es 2 Optionen:
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Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
In der Regel raten wir zur Zeichnung weiterer Anteile anstelle eines Darlehens.
Allerdings kann es auch Situationen geben in denen viele Hunderttausend benötigt werden.
Wir erklären Ihnen kurz wie eine Lösung aussehen kann.
Sommerzeit ist Reisezeit. Zumindest gilt das für für viele unserer Kunden. Und da kommt natürlich oft die Frage auf, ob die Urlaubsreise von der Genossenschaft als Mitgliederförderung umgesetzt werden kann.
Ob und wie erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
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