
Steuerfrei aus der Genossenschaft ausschütten?
Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?
Wie ist das tatsächlich mit den Nahrungsmitteln bei Reisen im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft?
Müssen die Mahlzeiten wirklich komplett selbst getragen werden? Oder gibt es andere Optionen?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
In unseren letzten Beiträgen haben wir erklärt, dass Sie bei Reisen, die im gemeinschaftlichen Wareneinkauf eingekauft werden, die Mahlzeiten rausrechnen müssen.
Jedoch finden Sie bei uns auch Beiträge, in den wir erklären, dass auch Nahrungsmittel im gemeinschaftlichen Wareneinkauf angeschafft werden können.
Wie passt das nun zusammen?
Was stimmt jetzt und unter welches Voraussetzungen?
Beide Aussagen stimmen. Dabei gilt immer die Überlegung der Hauptförderung, d.h. welche Dinge subventionieren Sie tatsächlich?
Wenn Sie gemeinschaftlich eine Reise einkaufen, kaufen Sie eben nur diese Reise ein.
Dabei läuft die Rechnung auf die Genossenschaft und die Genossenschaft subventioniert eben genau diese Reise für ihre Mitglieder.
Was aber nicht geht, ist dass die Genossenschaft auch alle anderen Dinge, die in dieser originären Subvention zusätzlich entstehen mit subventioniert.
Die Verpflegung ist solch eine zusätzliche Sache.
Wenn Ihre Hauptförderung jedoch aus der Beschaffung von Nahrungsmitteln besteht, ist diese Anschaffung natürlich möglich. Wenn die Genossenschaft also eine Rechnung von einem Händler oder Hersteller von Nahrungsmitteln erhält, kann Sie diese gekauften Dinge für die Mitglieder subventionieren.
Ein Beispiel wäre hier ein Einkauf bei einem Fleischer- oder Metzgergroßhandel oder auch einer Bio-Kiste, etc.
Sie können also immer nur das subventionieren, was der Hauptförderung entspricht.
Randprodukte zählen nicht dazu.
Sowas gibt es nicht! Es kann nur subventioniert werden, was der Hauptförderung entspricht.
Untergeordnete Förderungen oder Subventionen gibt es dabei nicht.
Subventionieren Sie eine Reise, so geht es eben nur um diese Reise und nicht auch noch um alle Randprodukte. Die Verpflegung wäre ein solches Randprodukt und muss demnach durch Sie persönlich getragen werden.
Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie ich immer „Was ist die eigentliche Hauptförderung?“.
Denn nur diese können Sie tatsächlich subventionieren.
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