
Was kommt nach der Gründung der Genossenschaft?
Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
Das Jahr 2024 ist fast vorbei und wir möchten die Gelegenheit nutzen um Ihnen einen kurzen Einblick in unser Jahr und einen Ausblick auf das anstehende Jahr 2025 geben.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Dieses Jahr waren wir immer mehr damit beschäftigt große Strukturen zu optimieren und nicht nur einfach die Genossenschaften zu gründen, sondern dazu bspw. auch gemeinnützige Treuhandstiftungen, Familienstiftungen oder auch (gemeinnützige) Vereine.
In unserer Arbeit hat sich also einiges verändert.
Das gilt auch für den Rechtsbereich unserer Arbeit.
Frau Gevorgyan verlässt uns, dafür ist Herr Dr. Damas, Fachanwalt für Steuerrecht, jetzt bei uns und wird uns noch intensiver als in den vergangenen Jahren unterstützen.
Auch im kommenden Jahr werden wir wieder an die 150 Genossenschaften gründen und auch damit Verbundenes, wie bspw. Stiftungen, GmbHs, KGs, etc.
So können wir ganze Strukturen für Sie herstellen um sicherer in die Zukunft schauen zu können.
Insbesondere in bewegten Zeiten wie jetzt lohnt es sich vorausschauend mit Wissen, Maß und Ziel zu handeln um gestärkt daraus hervorzugehen.
Unser Team wünscht Ihnen alles Gute für das kommende Jahr.
Auch in 2025 unterstützen wir Sie gerne weiterhin bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben – sei es durch die Nachbetreuung Ihrer Genossenschaft oder in der Beigründung oder Neugründung.
Wir bedanken und herzlich für das erfolgreiche Jahr und freuen uns, auch in 2025 gemeinsam mit Ihnen an Ihren Projekten und Strukturen zu arbeiten.
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Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
In letzter Zeit erhalten wir viele Anfragen von Menschen, die Genossenschaften gegründet haben, welche jetzt jedoch leider nicht funktionieren.
Das liegt oft an einer fehlerhaften Beratung durch die Berater, die die Gründung begleitet haben, oder durch das „Außer-Acht-lassen“ der steuerlichen Aspekte.
Wie können Sie sich also selbst schützen? Welche großen Fehler gilt es zu vermeiden?
Nicht verpassen: 3 wichtige Termine und Fristen für Sie und Ihre Genossenschaft.
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
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