Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Was bringt die Genossenschaft bei Vermögensschutz und Wegzugsteuer?

Eine Frage, die immer wieder aufkommt – so auch kürzlich in unserem Genossenschaftsportal:

Kann die Genossenschaft bei der Asset Protection / dem Vermögensschutz und oder der Wegzugsteuer helfen?
Wenn ja: Wie?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Der Wert der Genossenschaftsanteile

Generell gibt es drei Dinge, die die Genossenschaft sehr gut kann:

  1. Asset Protection / Vermögensschutz
  2. Erbschaftssteuer optimieren oder sogar vermeiden
  3. Wegzugsteuer optimieren oder sogar vermeiden

 

Doch warum eignet sich ausgerechnet die Genossenschaft für diese Dinge?

Das liegt an der Art der Bewertung ihrer Anteile.

Bei einer GmbH haben Sie beispielsweise Anteile, die sich zu 100% in Ihrem Privatvermögen spiegeln. Dies beruht auf § 9 des Bewertungsgesetztes, in dem steht, dass der gemeine Wert festzustellen ist, welcher auch bei einem Verkauf heranzuziehen ist.

In der Praxis bedeutet dies: Hält die GmbH bspw. eine Immobilie im Wert von 800.000 € und Sie sind alleiniger Gesellschafter der GmbH, d.h. Sie halten alle Anteile, so entspricht der Wert der Anteile in Ihrem Privatvermögen dem Wert der GmbH, also mindestens diesen 800.000 €.

 

Bei der Genossenschaft verhält es sich anders:
Der Wert Ihrer Genossenschaftsanteile entspricht immer exakt dem Wert, der drauf steht, d.h. dem Wert, der in der Satzung festgelegt ist.

Dieser Wert verändert sich nicht mit wachsendem Vermögen der Genossenschaft.

Dafür ist es wichtig, dass Sie keine regelmäßigen Gewinnausschüttungen machen oder Ihre Anteile für einen höheren Betrag verkaufen.

Nochmal ein Praxisbeispiel: Sie haben einen Anteil an einer Genossenschaft. Dieser Anteil hat einen Wert von 100 €. Die Genossenschaft selbst hält Vermögen i.H.v. 1 Mio. €, welches sich nach 3 Jahren auf 2 Mio. € verdoppelt hat.
Anders als bei GmbH hat dies jedoch keine Auswirkungen auf den Wert Ihres Genossenschaftsanteils. Dieser hat immernoch einen Wert von 100 €.

Kündigung oder Verkauf der Anteile

Die Anteile der Genossenschaft haben also einen in der Satzung festgelegten Wert – den sogenannten Nennwert.

Was passiert nun, wenn Sie Ihren Anteil kündigen?

In diesem Fall erhalten Sie die Summe zurück, die Sie für die Anteile bezahlt haben – unabhängig davon, ob die Genossenschaft inzwischen mehr oder weniger vermögend ist.

 

Vielleicht möchten Sie Ihre Anteile aber auch gar nicht kündigen, sondern auf jemand anderes übertragen?

Das geht auch. Auch hierbei bleibt der Wert der Anteile unverändert.

 

Aber ist es auch möglich die Anteile zu einem höheren Preis als den Nennwert zu verkaufen?

Das wird in Praxis nicht klappen. Denn wer sollte bspw. Anteile im Wert von 100 € für 1.000 € kaufen?

Was bedeutet das für den Vermögensschutz?

Es ist eigentlich ganz einfach:
Bringen Sie Ihre Vermögenswerte in eine Genossenschaft, so sind diese nicht mehr in Ihrem Privatvermögen. Was jedoch zu Ihrem Privatvermögen zählt, sind Ihre Genossenschaftsanteile zum entsprechenden Nennwert, also bspw. 100 €.

Somit ist es also möglich, dass die Genossenschaft Ihr ehemaliges Privatvermögen i.H.v. 10 Mio. € hält, Sie selbst jedoch nur einen Anteil an der Genossenschaft mit einem Wert von 100 € besitzen.

Ihr Vermögen liegt nun also in einer anderen Struktur und kann Ihnen nicht mehr zugeordnet werden.

 

Dabei ist die Genossenschaft sogar nicht angreifbar, da Ihre Genossenschaftsanteile nicht pfändbar sind und somit sogar im Falle einer Insolvenz (wenn diese nicht in der Genossenschaft selbst eintritt) geschützt.

Und wie ist das beim Wegzug?

Hier gilt dasselbe wie beim Vermögensschutz oder auch der Erbschaftssteuer:

Der Wert der Anteile bleibt immer gleich – es gibt keine Wertsteigerung.

Im Rahmen des Außensteuergesetzes müssen nur Wertsteigerungen versteuert werden.

D.h. es werden keine Wertsteigerungen seit Ankauf realisiert. Der Anteils wird also immer wieder gleich bewertet und es kommt zu keiner Wertsteigerung, die versteuert werden müsste.

Dies wird auch in der Praxis genau so gehandhabt.

Klappt das auch bei "Familiengenossenschaften"?

Ja.

Es gibt immer wieder Stummen, die anmerken, dass dieses System anders funktionieren müsste, wenn alle Mitglieder miteinander verwandt oder verschwägert sind.

Allerdings ist das bei der GmbH ja auch so möglich. Auch hier können alle Gesellschafter miteinander verwandt sein.

 

Der Unterschied besteht darin, dass das Finanzamt hier genauer draufschaut – was aber nicht zu einem anderen Ergebnis führen könnte.

Solange Sie sich an die Regeln halten, haben Sie keine Probleme zu erwarten. D.h.:

  • Keine regelmäßigen Ausschüttungen
  • Keine Anteilsverkäufe über dem Nennwert

Fazit

Wie Sie sehen kann die Genossenschaft im Bereich der Asset Protection / dem Vermögensschutz, der Erbschaftseuer und Wegzugsteuer viel für Sie tun.

Der Effekt ist einzigartig und fußt auf einer soliden rechtlichen Grundlage.

 

Dies ist natürlich nur eine grobe Zusammenfassung.

Wenn Sie gerne mehr dazu erfahren möchten und tiefer ins Details gehen wollen, laden wir Sie herzlich ein an unserem kostenlosen Grundlagen-Webinar für Genossenschaften oder unserem kostenlosen, themenspezifischen Webinare bspw. zum Thema Erbschaft, Werteinbringung, Steuerlichen Grundlagen uvm. teilzunehmen.

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