Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Der Beschluss zum gemeinschaftlichen Wareneinkauf in der Genossenschaft

Der gemeinschaftliche Wareneinkauf ist immer wieder ein großes Thema, wenn es um Genossenschaften geht.

Wir erklären Ihnen kurz, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie der Beschluss aussehen muss, worauf Sie achten sollten und was Sie letztendlich einkaufen können – oder eben nicht.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Voraussetzungen

Der gemeinschaftliche Wareneinkauf muss im Gegenstand der Genossenschaft formuliert sein, sonst ist er in der Form, in der wir ihn nutzen, nicht möglich.

Wenn der gemeinschaftliche Wareneinkauf im Zweck und im Gegenstand der Genossenschaft steht, kann diese Option auch genutzt werden.

 

Die oben genannte Bedingung ist absolut notwendig, damit ein gemeinschaftlicher Wareneinkauf überhaupt stattfinden kann.

Es gibt allerdings noch weitere Voraussetzungen:

  • Beschluss – Ein allgemeiner Beschluss zum gemeinschaftlichen Wareneinkauf (s.u.)
  • Rechnungsempfänger – Die Rechnung muss auf die Genossenschaft ausgestellt sein.
  • Gleichbehandlung – Alle Mitglieder müssen gefragt werden, ob Sie „teilnehmen“ möchten.

Was darf (nicht) eingekauft werden?

Sie können, je nachdem was in Ihrem Zweck steht die unterschiedlichsten Dinge einkaufen.

Dazu gehören bspw. verschiedenste Konsumwaren, sofern es sich dabei nicht um Gemischtwaren handelt.

Ein Einkauf im Supermarkt ist bspw. ein gemischter Warenkorb und hier ist nur schwer argumentierbar warum dieser betrieblich ist.

 

Außerdem ist auch die Übernahme privater Kosten ausgeschlossen. Hier hilft ein Blick in das Betriebsausgabenabzugsverbot weiter.

Beschluss zum gemeinschaftlichen Wareneinkauf

Sie benötigen nicht für jeden Kauf einen eigenen Beschluss.

Es reicht aus, einen allgemeinen Beschluss zu formulieren, in dem festgelegt wird, dass die Genossenschaft gemeinschaftlich einkaufen wird und dass hier alle Mitglieder gefragt werden ob Sie partizipieren möchten.

 

Die letztendliche Kaufentscheidung trifft dann der Vorstand, oder die Generalversammlung.

Für solche Beschlüsse müssen Sie nicht immer den großen Weg der Generalversammlung gehen, sondern Sie können auch einen Beschluss verfassen, der auf Form und Frist verzichtet.

Wichtig: Hier müssen alle Mitglieder zustimmen!

 

Sie können Ihre Mitglieder hier ganz einfach per Brief oder Mail fragen, ob Sie an diesem Einkauf teilnehmen möchten oder nicht.

Wer zustimmt, nimmt teil.

Möchten Ihre Mitglieder gemeinschaftlich Waren einkaufen kann die Genossenschaft diese Einkäufe subventionieren, sofern Sie einen Überschuss im Fördergeschäftsbetrieb erzielt hat.

Wichtig: Beachten Sie bitte die Mindestbemessungsgrundlage!

Unsere Kunden finden alle Informationen dazu sowie ein Berechnungstool in unserem Genossenschaftsportal.

Zahlungmittel

Idealerweise erhält die Genossenschaft eine Rechnung auf Ihren Namen und kann diese Rechnung mit einem Ihrer Zahlungsmittel (Überweisung, Kreditkarte, etc.) begleichen.

Sollte es einmal nicht möglich sein mit diesen Mitteln zu bezahlen, bspw. wenn nur Bargeld angenommen wird, oder Sie erhalten keine Rechnung, sollten Sie den Kleinbetrag von max. 200 € einhalten.

 

Wenn möglich, sollten Sie also immer mit den Zahlungsmitteln der Genossenschaft zahlen. So vermeiden Sie spätere Diskussionen mit dem Verband und / oder dem Finanzamt,

Fazit

Der gemeinschaftliche Wareneinkauf ist eine hervorragende Möglichkeit der Genossenschaft Ihre Mitglieder zu unterstützen.

Dabei gibt es zwar Regeln, die einzuhalten sind, aber wenn Sie diese erstmal richtig für sich verstanden und umgesetzt haben, stehen Ihnen hier viele Möglichkeiten offen und Sie können hier durchaus kreativ werden.

Über den Autor

Entdecken Sie weitere Beträge

GenoHeld Logo schwarz weiß

Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.

Copyright © GenoHeld 2025

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie wöchentlich die neusten Informationen rund um das Thema Genossenschaft.

Wir verwenden Sendinblue als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Sendinblue zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.