
Schaffen Sie sich mit der Genossenschaft Ihren Immobilienkäufer selbst
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Für den gemeinschaftlichen Wareneinkauf in der Genossenschaft gibt es ein paar Regeln und Voraussetzungen, die zwingend erfüllt werden müssen, um erfolgreich Subventionieren zu können.
Wie sieht hier also der technische Ablauf aus? Was sind häufige Fehler und wie können Sie diese korrigieren?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Was benötigen Sie in Ihrer Genossenschaft, um gemeinschaftlich Waren einkaufen zu können?
Es gibt zwei Grundvoraussetzungen:
Außerdem benötigen Sie ein Dokument, das gerne auch mal vergessen wird. Dies kann eine Aktennotiz oder auch ein Beweis sein, in dem festgehalten ist, dass alle Mitglieder gefragt wurden, ob sie daran teilnehmen möchten.
Dies muss spezifisch für den jeweiligen Einkauf vorliegen.
Ein Beispiel:
Ihre Genossenschaft hat beschlossen, gemeinschaftlich Waren einzukaufen.
Nun gibt es einen Vorstandbeschluss, dass für diesen bestimmten Fall gemeinschaftlich Fleischereiprodukte eingekauft werden sollen. Hier muss ein Dokument angehängt sein, das besagt, dass alle Mitglieder kontaktiert und gefragt wurden, ob Sie in diesem Fall teilnehmen möchten und auch wie geantwortet wurde.
Diese Abfrage kann telefonisch, per Mail oder auch per Chat erfolgt sein.
Es ist sehr wichtig, dass Sie IMMER alle Mitglieder fragen, ob Sie an dem geplanten gemeinschaftlichen Wareneinkauf teilnehmen möchten.
Hat diese Abfrage nicht stattgefunden, wurde der Gleichbehandlungsgrundsatz der Genossenschaft nicht angewendet. Das kann zur Folge haben, dass die komplette Subventionierung nicht funktioniert, bzw. ungültig ist.
Diese Abfrage belegt also auch, dass es sich um einen betrieblichen Vorgang handelt und nicht um die Übernahme von privaten Kosten, welche strikt verboten ist.
Bis zu Ihrer Prüfung beim Verband können Sie die entsprechenden Unterlagen noch vorlegen.
Das magische Quadrat für eine erfolgreiche und korrekte Subventionierung in Genossenschaften besteht also aus den 4 Punkten:
Sind alle Punkte erfüllt, haben Sie eine technisch saubere Subvention im gemeinschaftlichen Wareneinkauf.
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