
Kann die Genossenschaft Darlehen an Mitglieder vergeben?
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
Es gab Änderungen an der Wegzugsbesteuerung. Doch was genau wurde geändert und was bedeutet das für die Genossenschaften?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Bisher war es so, dass Sie im Falle eines Wegzugs Ihre Vermögenswerte in einen Fond bringen konnte, der diese dann vor der Wegzugsteuer geschützt hat.
Diese Lücke wurde nun geschlossen.
Nein. Das liegt zum einen an der Nennwertbarriere, d.h. wenn Sie keine regelmäßige Ausschüttungen vorgenommen haben, bleibt der Wert Ihrer Anteile über die Zeit unverändert – unabhängig vom Vermögen in der Genossenschaft.
Wenn Sie wegziehen, müssen Sie eine Steuererklärung machen, in der Sie in einer Anlage auch angeben müssen, ob Sie Anteile an Unternehmen (weltweit) halten. Hier müssen Sie angeben wie viel Sie für diese Anteile bezahlt haben und wieviel sie heute wert sind.
Im Falle der Genossenschaft bleibt dieser Wert gleich, d.h. es gibt keinen Wertzuwachs, den Sie versteuern müssen.
Ein anderer Weg ist die Beteiligung von weniger als 1%.
D.h. wenn Sie weniger als 1% an einem Unternehmen halten, ist diese Beteiligung nach dem Außensteuergesetz nicht mehr relevant.
Dazu ist es natürlich wichtig, die Struktur in der Genossenschaft entsprechend zu gestalten. Sie dürfen bspw. kein Vorstand sein, wenn Sie wegziehen. Jedoch gibt es hier Mittel und Wege, wie bspw. über einen starken Bevollmächtigten, um die Beherrschung dennoch zu gewährleisten.
Die Wegzugsteuer ist ein Thema das viele bewegt.
Hier lohnt es sich, rechtzeitig aktiv zu werden und Vorkehrungen zu treffen.
Sehr gerne beraten wir Sie hier hierzu.
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Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
In der Regel raten wir zur Zeichnung weiterer Anteile anstelle eines Darlehens.
Allerdings kann es auch Situationen geben in denen viele Hunderttausend benötigt werden.
Wir erklären Ihnen kurz wie eine Lösung aussehen kann.
Sommerzeit ist Reisezeit. Zumindest gilt das für für viele unserer Kunden. Und da kommt natürlich oft die Frage auf, ob die Urlaubsreise von der Genossenschaft als Mitgliederförderung umgesetzt werden kann.
Ob und wie erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
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