
Steuerfreie Ausschüttungen aus der Genossenschaft?
Können Ausschüttungen aus der Genossenschaft auch steuerfrei sein? Wenn ja: Wie?
Welche Optionen haben Sie und worauf müssen Sie achten?
Nicht verpassen: 3 wichtige Termine und Fristen für Sie und Ihre Genossenschaft.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Bis zum 31. März 2025 (dieser Monat!) müssen Sie zwingend Ihren Jahresabschluss 2023 veröffentlichen.
Ansonsten können ab April Geldstrafen drohen.
Einen Monat später, also bis zum 30. April 2025 müssen Sie die Steuererklärung für Ihre Genossenschaft so wie auch für Ihre anderen Unternehmen abgeben.
Wenn Sie Werte in eine Genossenschaft eingebracht und dafür Anteile an dieser Genossenschaft erhalten haben, müssen Sie bis zum 31. Mai 2025 dem Finanzamt angeben, dass Sie diese Anteile noch halten.
Das können Sie über Ihren Steuerberater oder auch selbst machen.
Ansonsten kann es zur Annahme einer Sperrfristverletzung kommen – was Sie sicher vermeiden möchten.
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Können Ausschüttungen aus der Genossenschaft auch steuerfrei sein? Wenn ja: Wie?
Welche Optionen haben Sie und worauf müssen Sie achten?
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
In der Regel raten wir zur Zeichnung weiterer Anteile anstelle eines Darlehens.
Allerdings kann es auch Situationen geben in denen viele Hunderttausend benötigt werden.
Wir erklären Ihnen kurz wie eine Lösung aussehen kann.
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