
Schaffen Sie sich mit der Genossenschaft Ihren Immobilienkäufer selbst
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, finden jedoch keinen Käufer?
Wir haben die perfekte Lösung für Sie: Schaffen Sie sich Ihren eigenen Kunden!
Was sollten Sie für und mit Ihrer Genossenschaft über das Jahr hinweg machen? Welche Termine und Fristen gibt es und welche Vorbereitungen sind wann zu treffen?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
1. Jahresabschluss vorbereiten:
Im ersten Quartal des Jahres sollten Sie unbedingt die Buchführung an Ihren Steuerberater geben.
Hier gilt: Je früher desto besser.
Besonders bei den kleinen Genossenschaften sollte das in der Regel kein Problem darstellen.
Je früher Sie hier tätig werden, desto früher erhalten Sie auch Ihren Jahresabschluss. So vermeiden Sie Probleme mit der Frist.
2. Planen Sie Ihren Fördergeschäftsbetrieb
Es macht Sinn sich bereits zu Anfang des Jahres zu überlegen, welche Förderungen und Vergünstigungen Sie Ihren Mitgliedern in Ihrem Fördergeschäftsbetrieb zugute kommen lassen möchten.
Dabei sollte es nicht immer primär ums Geld gehen, sondern eben auch an immaterielle Dinge, wie bspw. Fort- und Weiterbildungen, etc.
3. Vorbereitung der Generalversammlung
Einmal im Jahr muss die Generalversammlung stattfinden.
Dabei macht es durchaus Sinn diese so früh wie möglich vorzubereiten, einen geeigneten Termin zu finden, etc.
4. Meldungen an das Finanzamt
Es gibt Vorgänge, die Sie dem Finanzamt unbedingt melden müssen.
Dazu zählt bspw. der Erhalt oder Tausch von Anteilen aufgrund eines qualifizierten Anteilstauschs, der Einbringung einer Immobilie, etc.
Diese unterliegen nämlich einer 7-jährigen Sperrfrist und Sie müssen hier selbstständig, ohne Aufforderung eine Meldung an das Finanzamt vornehmen.
Die sollte bis spätestens zum 31. Mai des Jahres erfolgen, aber auch hier raten wir dazu dies direkt im ersten Quartal zu erlegen.
Diese Meldung kann formlos an das Finanzamt erfolgen und ist eine einfache Bestätigung der Genossenschaft, dass das Mitglied A seine Anteile an der Genossenschaft hält.
Alternativ kann Sie auch der Steuerberater dabei unterstützen.
Durchführung der jährlichen Generalversammlung inkl. Prüfungsbesprechung
Nun haben Sie Ihre Generalversammlung im ersten Quartal geplant und jetzt kommt es zur Durchführung des Ganzen.
Dabei ist wichtig zu beachten: Hat eine Prüfung stattgefunden so muss diese bei der Kleinstgenossenschaft in der Generalversammlung besprochen werden.
Das ist so wichtig, da die Kleinstgenossenschaft keinen Aufsichtsrat hat. Diese Funktion übernimmt hier die Generalversammlung, weshalb dieses Thema hier zu behandeln ist.
Die Mitglieder müssen also auch vom Prüfer über das Ergebnis der Prüfung informiert werden.
Jahresplanung mit Ihrem Steuerberater
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt um sich mit Ihrem Steuerberater zusammen zu setzen und sich das Jahr gemeinsam anzuschauen. Das ist auch er perfekte Zeitpunkt um zu überlegen ob noch Investitionsabzugsbeträge gebildet werden sollen, ob noch Rückstellungen gemacht werden sollen, ob noch Anschaffungen in den nächsten Jahren geplant sind, etc.
So kann sich Ihr Steuerberater optimal vorbereiten und Sie ohne großem Zeitdruck beraten. Die akkurate, gemeinsame Planung kann auch zu einer schnelleren Abwicklung beim Jahresabschluss führen.
Selbiges gilt natürlich auch für alle Tochterunternehmen der Genossenschaft.
1. Abrechnung der Förderungen
Die Abrechnung der Förderungen mit den Mitgliedern kann einmal jährlich erfolgen.
Das Jahresende eignet sich hier natürlich am besten, da dann alle Förderungen auch stattgefunden haben.
Diese Abrechnung ist sehr wichtig und wird sowohl vom Verband als auch vom Finanzamt geprüft.
2. Planung des Jahresabschlusses
Jetzt können Sie schon vorbereitend für Ihren Jahresabschluss tätig werden. Buchen Sie alle Belege, usw., sodass Sie hier im ersten Quartal des neuen Jahres eben schon alles ganz entspannt fertig stellen und übergeben können.
1. Beschlüsse pflegen
Sie sollten fortlaufend über das Jahr alle Beschlüsse in der Beschlusssammlung einpflegen.
Dabei handelt es sich um eine einfache Excel-Tabelle mit den nummerierten Beschlüssen.
Dies gilt für die Generalversammlungsbeschlüsse und die Vorstandsbeschlüsse – am besten legen Sie hier zwei getrennte Listen an.
Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Prüfungsvorbereitung. Dabei sollte am besten auch immer ein ausgedrucktes und unterschriebenes Exemplar inkl. Datum vorliegen.
2. Änderungen im Transparenzregister
Sollte eine Änderung im Transparenzregister nötig sein, bspw. weil sich die Mitglieder der Genossenschaft geändert haben, sollten Sie auch diese Meldung natürlich schnellstmöglich vornehmen.
Wie Sie sehen gibt es einige Punkte um die Sie sich über das Jahr verteilt kümmern sollten.
Trotzdem hält sich der Aufwand hier in Grenzen.
Dabei gilt: Wenn Sie diesen Zeitplan einhalten sind Sie in der Regel immer gut vorbereitet und vermeiden Stresssituationen, bspw. bei der Prüfung oder beim Jahresabschluss.
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