
Ihre Genossenschaftscheckliste fürs ganze Jahr
Was sollten Sie für und mit Ihrer Genossenschaft über das Jahr hinweg machen? Welche Termine und Fristen gibt es und welche Vorbereitungen sind wann zu treffen?
Sommerzeit ist Reisezeit. Zumindest gilt das für für viele unserer Kunden. Und da kommt natürlich oft die Frage auf, ob die Urlaubsreise von der Genossenschaft als Mitgliederförderung umgesetzt werden kann.
Ob und wie erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Ja, das ist möglich, aber wie immer gilt: Gewusst wie!
Wie können Sie sicher sein, dass das wirklich geht?
Es gibt sogar spezielle Konsumgenossenschaften, die tatsächlich nur Reisen fördern.
Also ist dies mit Ihrer Genossenschaft bei der richtigen Gestaltung auch möglich!
Dafür müssen aber eben ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:
Natürlich gibt es auch hier paar Dinge zu beachten sind.
Bspw. müssen Sie das Essen bei den Reisekosten rausrechnen.
Die An- und Abreise und Unterkunft kann jedoch durchaus subventioniert werden.
Die Konditionen müssen natürlich auch festgelegt werden. Sie müssen festlegen was die Genossenschaft hierfür von den Mitgliedern haben möchte, dabei ist alles ab 1€ und mehr möglich.
Denken Sie auch daran, die Mindestbemessungsgrundlage zu beachten, wenn Sie für diese Reise die Vorsteuer ziehen können.
Also bei einer Reise im Wert von 1000 € wären das bspw. 1 € + 200 € Umsatzsteuer = 201 € die das Mitglied zahlen muss.
Wenn hier die Verpflegung im Preis inkludiert ist, und nicht separat ausgewiesen werden kann, sollten Sie nochmal 10% der Kosten für die Verpflegung abziehen. Bei 1000 € also entsprechend 100 €.
ACHTUNG:
Das eingesetzte Geld für diese Subvention muss die Genossenschaft selbst im Fördergeschäftsbetrieb erwirtschaftet haben.
Sie darf hierfür also kein Geld aus einem Darlehen oder dergleichen benutzen und auch nicht defizitär werden.
Die Genossenschaft muss also genügend Überschuss erwirtschaftet haben. Dabei wird dieser Überschuss nicht als Gewinn verwendet, sondern an die Mitglieder zurückgegeben.
Die kann in Form einer genossenschaftlichen Rückvergütung erfolgen, also einfach als Auszahlung, oder aber in Form von Förderungen und Subventionen.
Eine durch die Genossenschaft subventionierte Urlaubsreise ist also durchaus möglich, wenn Sie die Voraussetzungen dafür schaffen.
Darüber hinaus sind natürlich noch viele andere Subventionen möglich.
Wenn Sie hierzu Fragen haben und / oder Ihnen die Voraussetzungen, bspw. in der Satzung fehlen, können Sie sich gerne direkt an uns wenden:
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