
Kann die Genossenschaft Darlehen an Mitglieder vergeben?
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
Können Ausschüttungen aus der Genossenschaft auch steuerfrei sein? Wenn ja: Wie?
Welche Optionen haben Sie und worauf müssen Sie achten?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Wenn Sie eine Immobilie, ein Unternehmen oder einen anderen Wert verdeckt in eine Genossenschaft oder eine GmbH eingelegt haben, können Sie in den folgenden Jahren die verdeckte Einlage steuerfrei ausschütten – aus rein steuerlicher Sicht.
Hierfür müssen Sie jedoch ein paar Regeln einhalten:
Wie eben erklärt, raten wir dazu nur alle 5 Jahre eine Ausschüttung vorzunehmen.
Es gibt aber auch andere Wege um bspw. jeden Monat Geld zu erhalten.
Das funktioniert hier mit einem Darlehen, bei dem Sie von der Genossenschaft ein Darlehen erhalten, welches in Raten (bspw. monatlich) ausgezahlt wird.
Denken Sie bitte auch daran, dass hier natürlich auch Zinsen anfallen.
Sie erhalten also ein Darlehen von bspw. 100.000 € durch die Genossenschaft, welches Ihnen in monatlichen Raten ausgezahlt wird und auf welches Zinsen anfallen.
Nach 5 Jahren könnte die Genossenschaft nun eine Ausschüttung vornehmen, die dann den Kredit inkl. Zinsen tilgt.
Dieser Vorgang ist also verhältnismäßig einfach und gut umsetzbar, wenn man eine Jahresabschlussglättung und die Planung von Gewinnen macht.
Sprechen Sie hierzu am besten direkt mit Ihrem Steuerberater.
Wir möchten Sie an dieser Stelle drauf hinweisen, dass Sie bei Immobilien in der Genossenschaft über einen Instandhaltungs- und Modernisierungsplan auch steuerwirksame Rückstellungen machen können. Diese müssen sich natürlich in einem angemessen Rahmen bewegen.
Aber wenn Sie bspw. in den nächsten 10 Jahren einen Instandhaltungs- und Modernisierungs-„stau“ auflösen möchten, können Sie hierfür Rückstellungen vornehmen – und zwar steuerwirksam.
Auch hierzu sollten Sie am besten mit Ihrem Steuerberater sprechen.
Wenn Sie in den nächsten 3 Jahren Investitionen für bewegliche Wirtschaftsgüter tätigen wollen, können Sie hierfür Investitionsabzugsbeträge bilden.
Immobilien zählen logischerweise nicht zu den beweglichen Wirtschaftsgütern.
Wie Sie sehen, gibt es einige Dinge die Ihnen hier offen stehen, wenn Sie frühzeitig planen.
Das Thema erscheint zunächst etwas kompliziert, kann Ihnen am Ende aber sehr viel Geld und Nerven sparen.
Wenn Sie sich hierfür interessieren helfen wie Ihnen natürlich gerne weiter.
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Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
In der Regel raten wir zur Zeichnung weiterer Anteile anstelle eines Darlehens.
Allerdings kann es auch Situationen geben in denen viele Hunderttausend benötigt werden.
Wir erklären Ihnen kurz wie eine Lösung aussehen kann.
Sommerzeit ist Reisezeit. Zumindest gilt das für für viele unserer Kunden. Und da kommt natürlich oft die Frage auf, ob die Urlaubsreise von der Genossenschaft als Mitgliederförderung umgesetzt werden kann.
Ob und wie erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
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