
Steuerfrei aus der Genossenschaft ausschütten?
Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?
Ein toller Kniff um Dinge in den gemeinschaftlichen Wareneinkauf zu bekommen: Versicherungen
Wir erklären Ihnen weshalb und wie das geht.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Viele Dinge können nicht gemeinschaftlich eingekauft werden, weil das Mitglied nicht beliebig austauschbar ist.
Dazu zählen bspw. Heilpraktikerleistungen, Zahnzusatz, etc.
Das macht insofern Sinn, da Mitglied 1 nicht zur Zahnbehandlung von Mitglied 2 gehen kann.
Aber: Es gibt eine Lösung für dieses Problem und zwar in Form von Versicherungen!
Versicherungen sind Dienstleistungen, die auch im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft erworben werden können.
Die Genossenschaft kann also einen Rahmenvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft abschließen und dann gemeinschaftlich die entsprechende Versicherung einkaufen, wie bspw. für Heilpraktikerleistungen.
Diese Versicherungen kann die Genossenschaft dann subventioniert an ihre Mitglieder weitergeben.
Dies ist so ziemlich für alle Versicherungen möglich. Denken selbst einmal nach was Sie alles versichern können und möchten und kontaktieren Sie ruhig mehrere Versicherungen und erklären Sie den Sachverhalt. Hier werden Sie sicherlich einige Angebote mit guten Konditionen bekommen.
Manchmal heißt es: Gewusst wie!
Das gilt eben auch in diesem Fall.
Häufig wird hier gar nicht dran gedacht, aber da auch Versicherungen Dienstleistungen sind, ist dies ein hervorragender Weg Dinge in den gemeinschaftlichen Wareneinkauf zu bringen, die sonst nicht subventioniert werden könnten.
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge

Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?

Heute haben wir gleich zwei gute Neuigkeiten für Bestandsgenossenschaften.
Zum einen können wir Ihnen einen neuen, hervorragenden Partner für D&O-Versicherungen vorstellen und zum anderen können wir Ihnen von unserem neuen Interessenverband für das Genossenschaftswesen berichten.

Den meisten Steuerberatern liegt seit dem 17.02.2026 eine erweiterte Verfügung des Landesamt für Steuern Bayern vor. Tatsächlich handelt es sich dabei um die alte Verfügung, allerdings mit dem Verweis, dass das Urteil, auf das sich bezogen wird, nicht rechtsgültig ist, sondern zur Revision vorliegt.
Was genau ist da eigentlich passiert?
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Copyright © GenoHeld 2026