Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Ehrenamtlich tätige Mitglieder oder sozialversicherungspflichtige Angestellte in der Genossenschaft?

Braucht die Genossenschaft tatsächlich Mitarbeiter? Wofür? Und wann braucht es sozialversicherte Angestellte, bzw. wann können ehrenamtliche Mitglieder die Aufgaben in der Genossenschaft erfüllen?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Verpflichtende Tätigkeiten

Die Genossenschaft muss per se keine Mitarbeiter haben. Jedoch kann die Genossenschaft dann eben auch nichts tun.

Was Sie also zwingend benötigen, ist zumindest einen ehrenamtlichen Vorstand, der sich um die Vorstandstätigkeiten in der Genossenschaft kümmert und den Fördergeschäftsbetrieb aufrecht erhält, da Sie in der Genossenschaft eine Förderverpflichtung haben.

Dieser Punkt ist sehr wichtig und wird gerne unterschätzt.

Jedoch gilt: Wenn Ihre Genossenschaft ihrer Förderverpflichtung gemäß ihrer Satzung nicht nachkommt, muss sie aus dem Genossenschaftsregister ausgetragen werden.

 

Sie brauchen also IMMER jemanden in der Genossenschaft, der diese Aufgaben und Verpflichtungen wahrnehmen kann.

Was ist mit Ehrenamtsverträgen möglich?

Es gibt also Aufgaben, die in einer Genossenschaft erledigt werden müssen. Das muss aber eben nicht immer durch sozialversicherungspflichtige Angestellte geschehen.

Exkurs: Sozialversicherungsbefreiter Vorstand

 

Früher war dies in Einzelfällen möglich: Mit einem mehrstimmenrecht und einem Nachweis, dass man die Genossenschaft beherrscht.

Heute wird das jedoch nicht mehr akzeptiert.

Die Begründung: Auch ein Mehrstimmenrecht gewährleistet nicht die volle Beherrschung wie bei einem Gesellschafter, der mindestens 51% der Gesellschaftsanteile hält.

 

Als Vorstand einer Genossenschaft werden Sie also nicht als Selbstständig, sondern als Arbeitnehmer eingestuft.
Das hat zur Folge, dass Sie, als Arbeitnehmer, auch sozialversicherungspflichtig sind.

 

Einen möglichen Umweg können Sie gehen, indem Sie eine UG oder eine GmbH gründen, bei der Sie mindestens 51%-iger Gesellschafter sind. Über dieses Unternehmen können Sie dann Ihr Geld sozialversicherungsfrei verdienen.

Alle Mitglieder der Genossenschaft dürfen mit einen Ehrenamtsvertrag Stunden für die Genossenschaft leisten.

Wichtig dabei ist, dass die Verhältnismäßigkeit in Relation zu Ihres sonstigen Aufwands für Ihr Einkommen stimmt.
Wenn Sie also regulär 40 h/Woche arbeiten, ist eine ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen von 15-20 h/Monat durchaus denkbar.

 

Diese Stunden dürfen auch an andere Unternehmen verkauft werden.
Das gilt auch für solche Unternehmen, die Ihnen gehören, an denen Sie beteiligt sind oder aber auch an Ihr Einzelunternehmen.

Dabei müssen Sie allerdings darauf achten, dass der Stundensatz einem Fremdvergleich standhält. D.h. Sie können nicht einfach 200 €/h abrechnen, wenn der übliche Stundensatz für diese Leistung bei 20 €/h liegt.

Pauschalen

Alternativ können Sie mit Pauschalen arbeiten.

Stand Januar 2026 gibt es die Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung bis 603 €.

Hier wird nur eine pauschale Steuer erhoben und nicht die komplette Sozialversicherung. 

Mitarbeiter

Sollen Ihre Mitglieder jedoch Geld verdienen, so sind sie ganz reguläre Mitarbeiter, zusätzlich zu ihrer Mitgliedschaft. Und als Mitarbeiter sind sie ganz normal sozialversicherungspflichtig.

Hier führt auch kein Weg daran vorbei.

Fazit

Es stellt sich hier also immer die Frage, was das eigentliche Ziel ist:
Sollen die Mitarbeiter Geld verdienen, oder nicht? Abhängig davon gibt es verschiedene Lösungen um das Ganze zu realisieren.

 

Wenn Sie Fragen zu dieser Thematik haben, kann Ihnen Ihr Steuerberater leider nicht weiterhelfen, das dürfen nur Juristen.
Sie können sich aber auch sehr gerne bei uns melden – wir vermitteln Ihnen gerne das entsprechende Fachpersonal.

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Wir möchten diesen ersten Beitrag im neuen Jahr auch dazu nutzen, Sie zu unserem Webinar „Genossenschaftsupdate 2026“ am 06.02.2026 um 17:30 Uhr einzuladen.

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Wir freuen uns auf Sie!

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