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Sven Leudesdorff-Pfeifer im Interview: Erbschaftssteuer durch Genossenschaft umgehen?

In diesem Interview durch Waldbund erklärt Sven Leudesdorff-Pfeifer wie die Genossenschaft bei der Erbschaftssteuer helfen, bzw. diese aushebeln kann und ab wann sich eine Genossenschaft lohnt.

Neben dem Video zum Interview in voller Länge, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Keine Erbschaftssteuer dank Genossenschaft?

Ja, das geht tatsächlich. Aber wie?

Das liegt an der Nennwertbarriere.

Kurz gesagt: Alles, was an Vermögen in der Genossenschaft liegt, gehört auch nur der Genossenschaft und kann den Mitgliedern nicht zugeordnet werden – auch nicht anteilig.

Das liegt daran, dass sich das Vermögen der Genossenschaft nicht im Anteil spiegelt, den die Mitglieder halten.

Der Anteil hat bspw. einen Wert von 100 €. Dieser Nennwert bleibt unverändert, egal ob die Genossenschaft weiteres Vermögen anhäuft oder nicht.

Verkaufen Sie also nach 50 Jahren Ihren Anteil, bzw. kündigen Ihre Mitgliedschaft, bekommen Sie auch nur diesen Nennwert zurück – es hat keine Wertsteigerung gegeben.

 

Zu Ihrem privaten Vermögen, welches Sie vererben, zählt also nur Ihr Anteil an der Genossenschaft. Halten Sie einen Anteil von 100 €, so wird auch nur dieser vererbt.

Auf diese kleine Summe wird keine Erbschaftssteuer fällig.

Dabei kann die Genossenschaft selbst ein sehr hohes Vermögen von mehreren 100 Mio. € haben.

Was kann der KfW als Eigenkapital-Ersatz?

Wenn Sie Mitglieder aufnehmen und diese erstmals mit Wohnraum in der Genossenschaft versorgen, können Sie über das KfW-Programm 134 (Genossenschaftliches Wohnen) pro Mitglied 100.000 € zu 0,5% mit 7,5% Tilgungszuschuss (Stand Dezember 2025) bekommen.

Den Kredit bekommt das Mitglied direkt und zahlt die Summe als Eigenkapital in die Genossenschaft ein.

 

Dies funktioniert pro Mitglied, d.h. bei 10 Mitgliedern kommen bereits 1 Mio. € zusammen.

Bei einer 3-köpfigen Familie wäre so bspw. eine Summe von 300 € möglich. Dies braucht es jedoch oftmals gar nicht, weil das Objekt gar nicht so viel kostet. D.h. in so einem Fall kann komplett über die KfW finanziert werden.

 

Wie so oft gilt natürlich auch hier: Vorbereitung ist alles!
Stimmen Sie sich vorher mit der KfW und Ihrer Hausbank ab und bereiten Sie den Vorgang ordentlich vor.

Ab wann lohnt sich eine Genossenschaft?

Grundsätzlich gilt: Das kommt immer darauf an, was Ihr Ziel mit der Genossenschaft ist.

Prinzipiell macht ein Konstrukt immer dann Sinn, wenn die Erträge wesentlich besser sind, als die Ausgaben.
Das gilt auch für die Genossenschaft.

Es hilft oftmals, sich vor Augen zu führen, dass die Genossenschaft „die kleine Schwester“ der GmbH ist.

Sie zahlen also ebenso Körperschafts- und Gewerbesteuer.

Dazu kommen dann noch neben den Gründungskosten, die wesentlich höher sind als bei einer GmbH, auch die laufenden Kosten im Jahr.

 

Womit müssen Sie also rechnen?

Bei den Gründungskosten können Sie sich auf mindestens 15.000 € einstellen. Darin sind dann jedoch noch nicht weiterführende Dinge enthalten wie bspw. die Einbringung von Werten.
Die höheren Kosten begründen sich ganz einfach in einem höherem Aufwand: Der Verband muss ein Gutachten erstellen, ein Business- und Finanzplan muss erstellt werden, die Satzung muss korrekt und individuell ausgestaltet werden, was ein sehr komplex ist, usw.

Werden dann noch Werte eingebracht muss dies mit der entsprechenden steuerlichen und juristischen Expertise erfolgen.

Zu den Gründungskosten kommen dann noch die laufenden Kosten von ca. 6.000 – 7.000 € / Jahr.

 

Erfahrungsgemäß können wir sagen, dass sich die Genossenschaft erst ab einem Wert von 2,5 – 3 Mio. € lohnt.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie die Genossenschaft gründen um gemeinsam Investments tätigen zu können, die Sie alleine nicht machen könnten.
Genau aus diesem Grund ist das Erstgespräch bei uns auch kostenlos – um genau das gemeinsam zu erörtern.

 

Ein Beispiel:

Sie haben ein Vermögen von 50 Mio. € und möchten Ihr Vermögen so umstrukturieren, dass Ihre Erben im Falle Ihres Todes keine Erbschaftssteuer zahlen müssen.

In diesem Fall lohnt es sich zunächst zu überlegen, wann dieser Fall mutmaßlich eintreten wird und dann zu kalkulieren, ob sich die Genossenschaft hierfür lohnen würde.

In diesem Fall können Sie mit der Einbringung Ihrer Werte in die Genossenschaft von Gründungskosten in Höhe von ca. 50.000 € ausgehen.

Sie können sicher über 10 Jahre rechnen, bis sich diese wieder eingespielt haben.

Hinzu kommen 6.000 – 7.000 € an jährlichen Kosten.

Sie müssen also einen Vorteil von 11.000 € jährlich haben, damit sich das Ganze trägt.

 

Fazit

Die Genossenschaft ist ein sehr interessantes Mittel, wenn es um die Optimierung der Erbschaftssteuer geht.

Hier ist sehr vieles möglich, wenn man weiß wie.

Dabei ist die Genossenschaft eine Körperschaft, die Sie sehr stark individualisieren und nach Ihren Wünschen anpassen können.

 

Mehr dazu erfahren Sie auch in dem Video zum Interview, in dem Sven Leudesdorff-Pfeifer unter anderem auch darauf eingeht und weitere Themen erklärt, wie bspw.:

  • Kleine vs. große Genossenschaft
  • Mehrstimmenrecht in der Genossenschaft
  • Investierende Mitglieder
  • Wunsch-Kaufpreis für das eigene Objekt dank KfW
  • Flexibilität der Satzung
  • Holdingstrukturen mit der Genossenschaft, Stiftungen und vermögensverwaltenden Körperschaften

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