
Steuerfrei aus der Genossenschaft ausschütten?
Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?
Es gab vor kurzem ein Rundschreiben eines Anbieters für Stiftungsgründungen, das zu einigem Aufsehen und Sorgen geführt hat.
Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um hier ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen und vielleicht das ein oder andere Gemüt zu beruhigen.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Uns hat eine Mail erreicht, in der ein Anbieter für Stiftungsgründungen eine Aussage trifft, die bei vielen für Fragen und Irritationen sorgt.
Er sagt, dass eine Genossenschaft, deren Verband aufgelöst wird, selbst ebenfalls aufgelöst werden müsse. Das würde zu einer Besteuerung des Vermögens der Genossenschaft führen. Wenn das Geld für diese Besteuerung nicht vorhanden ist, würde das Vermögen vollständig verbrannt werden.
Zudem wird erklärt, dass dies kein Horror-Szenario sei, sondern Realität in Deutschland.
Die Aussage ist also im Wesentlichen:
Sie haben eine Genossenschaft und der Prüfungsverband wird aufgelöst/ verliert sein Prüfungsrecht. In diesem Fall ist Ihre Genossenschaft dahin.
Kurz: Nein!
Schauen wir uns das einmal näher an:
Angenommen, Sie haben eine Genossenschaft und Ihr Verband prüft Sie nicht. In diesem Fall haben Sie, als Vorstand, die Verpflichtung, diese Prüfung bei einem anderem Verband zu beauftragen.
Wenn dieser Verband das über viele Jahre macht und diese Prüfungen, trotz mehrfacher Aufforderung durchs Ministerium, nicht durchführt, wird ihm durch das Ministerium das Prüfungsrecht entzogen.
Sollte es dazu kommen, können Sie mit Ihrer Genossenschaft ganz einfach zu einem anderen Verband wechseln.
Das können Sie übrigens auch bereits vorher machen, also bevor dem Verband das Prüfungsrecht entzogen wird. Ein Verbandswechsel steht Ihnen jederzeit frei.
Dabei stehen Ihnen in Deutschland circa 50-60 Verbände zur Verfügung.
D.h. Ihrer Genossenschaft passiert hier nichts dergleichen und vor allem wird kein Vermögen verbrannt!
Welcher Verband letztendlich zu Ihnen passt, müssen Sie selbst entscheiden.
Wichtig ist jedoch, dass dieser all deinen Pflichten nachkommt und ordentlich und richtig prüft.
Wenn Sie keinen anderen Verband kennen oder Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir selbst haben einen ordentlichen Verband mit dem wir unsere Gründungen machen. Dieser wird ordentlich und korrekt geführt und kommt all seinen Aufgaben nach.
Ggf. kann es sein, dass wir beim Eintritt Ihre Satzung korrigieren müssen, aber das kommt maßgeblich auf Ihre Satzung an und wie korrekt diese gestaltet wurde.
Generell ist es so, dass diese Verbände nicht einfach aufgelöst werden können. Ihnen kann jedoch, wie eben erklärt, das Prüfungsrecht entzogen werden.
Aber nehmen wir diese Idee mal für ein neue, potenzielle Szenarien:
Szenario 1: Verband weg, Genossenschaft soll bleiben
Ihr Prüfungsverband wird aufgelöst oder wirft Ihre Genossenschaft raus und Ihre Genossenschaft steht nun ohne Verband da.
In diesem Fall erhalten Sie ein Schreiben vom Ministerium, das Sie darauf hinweist, dass Ihre Genossenschaft verpflichtend Mitglied eines Prüfungsverbands sein muss.
Ihnen wird dann eine Frist gewährt (bspw. 6 Monate) in der Sie Mitglied eines neuen Verbands werden können.
Szenario 2: Verband weg, Genossenschaft möchten Sie auch nicht mehr
Sollten Sie sich dann entscheiden, dass Sie Ihre Genossenschaft gar nicht mehr haben wollen, können Sie einen einfachen Formwechsel zur GmbH machen.
Mit dieser GmbH können Sie dann bspw. zu besagtem Anbieter für Stiftungsgründungen gehen und Ihre GmbH in eine Stiftung bringen.
Aber Achtung: Klären Sie im Vorfeld ab, ob Sie hier Schenkungssteuer zahlen müssen! Das ist manchmal ein Problem bei der Einbringung von Werten in Stiftungen.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass auch wir Stiftungen für unsere Kunden gründen sowie auch eine Vielzahl an anderen Unternehmensformen.
Wenn Sie solche Informationen erreichen, die davon sprechen dass Sie keinen anderen Ausweg haben und sonst Ihr gesamtes Vermögen verlieren, usw. – hinterfragen Sie diese Informationen immer zunächst kritisch und lassen Sie sich keine Panik machen.
Das gilt nicht nur im Falle einer Genossenschaft, sondern generell für jeden. Hinterfragen Sie solche „Informationen“ und erkundigen Sie sich selbst.
Auch in diesem Fall handelt es sich also viel mehr und eine werbliche Aussage als um eine fachlich, fundierte Information.
Sie haben also nichts zu befürchten, wenn Ihr Verband nicht mehr prüft oder Sie aus irgendeinem Grund plötzlich ohne Verband dastehen.
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Zum einen können wir Ihnen einen neuen, hervorragenden Partner für D&O-Versicherungen vorstellen und zum anderen können wir Ihnen von unserem neuen Interessenverband für das Genossenschaftswesen berichten.

Den meisten Steuerberatern liegt seit dem 17.02.2026 eine erweiterte Verfügung des Landesamt für Steuern Bayern vor. Tatsächlich handelt es sich dabei um die alte Verfügung, allerdings mit dem Verweis, dass das Urteil, auf das sich bezogen wird, nicht rechtsgültig ist, sondern zur Revision vorliegt.
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