Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Erbschaftssteuerreform 2026?
– Was bedeutet das für Sie und Ihre Genossenschaft?

Die SPD hat im Januar einen Vorschlag zur Änderung der Freibeträge im Erbschaftsfall gemacht. Wie sieht der aus, wie wahrscheinlich ist das und was würde das für Sie bedeuten? Kann eine Genossenschaft auch weiterhin helfen?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Der Vorschlag der SPD

In einem, sagen wir mal „Strategiepapier“ der SPD vom Januar wurde eine Änderung an den Freibeträgen im Erbschaftsfall vorgeschlagen.

Dieser Vorschlag sieht vor, dass es einen Familien-Lebensfreibetrag von 900.000 € geben wird.

Das wäre in Summe erheblich weniger als bisher, da es hier um einen Freibetrag für das gesamte Leben geht.

Auch für alle Eigenheimbesitzer in Ballungsgebieten wäre das ein großer Einschnitt, da diese diesen Wert meist überschreiten und somit Steuer anfallen würde.

 

Wichtig: Dies ist bisher nur ein Vorschlag, noch kein Gesetz!
Außerdem mangelt es noch an Umsetzungsstrategien und es gibt auch Gegenwind.

Dennoch ist die Verunsicherung natürlich groß.

Wie geht es weiter?

Viele fragen sich jetzt natürlich: Was kann ich tun, wie kann ich mich vorbereiten?

Wir bieten immer wieder kostenfreie Webinare an, darunter auch eines zum Thema „Vererben, Vermögensschutz und Nachfolge mit Genossenschaften“.

Der nächste Termin ist am 14.07.2026.

Sie können sich hier gerne anmelden und kostenlos teilnehmen.

Am sichersten ist noch immer:
Wer nichts vererben will, darf nichts besitzen. D.h. Sie können sich komplett von Ihrem Vermögen trennen und dieses in / unter eine kleine Genossenschaft bringen, in der bspw. Sie und Ihre Erben Mitglieder sind.

 

Das können Sie auch bspw. mit einer Stiftung machen, allerdings sind die Einbringungen in / unter einer Genossenschaft in der Regel viel kostengünstiger.

 

Aber müssen Sie den jetzt tatsächlich etwas unternehmen?

Wenn Sie Ihr Vermögen noch nicht in oder unter eine Genossenschaft gegliedert haben, können Sie sich zumindest jetzt bereits überlegen, ob Sie das denn überhaupt wollen würden.

Vorbereitung: Informieren, vergleichen, abwägen

Dieser Weg muss für Sie nicht zwingend der richtige sein, darum ist es sehr wichtig, dass Sie sich im Vorfeld informieren und Ihre Optionen abwägen.

Sie können bei uns unter Hinzuziehung von Dr. Damas (Fachanwalt für Steuerrecht) eine Beratung buchen bei der wir uns gemeinsam Ihre persönliche Situation anschauen und analysieren:

  • Welche Werte könnten Sie in / unter eine Genossenschaft bringen und welche nicht?
  • Wie sinnvoll ist diese Struktur für Sie?
  • Welche Optionen hätten Sie und was wären die Folgen?

 

Dabei müssten Sie diesen letzten Schritt der Einbringung ja noch gar nicht gehen, aber Sie wären vorbereitet und kenne Ihre Optionen.

In diesem Zuge können wir auch alle anderen Faktoren einbeziehen wie bspw. das Berliner Testament und das Supervermächtnis, eventuelle ausländische Strukturen oder auch ob eine Stiftung am Ende vielleicht doch mehr Sinn macht.

Natürlich erhalten Sie die Ausarbeitungen auch schriftlich.

 

Bei Interesse melden Sie sich gerne ganz einfach und unverbindlich per Mail bei uns:

info@gutegenossenschaft.de

Fazit

Natürlich ist dieses Thema nicht unbedingt reizvoll.
Dennoch ist es sehr wichtig, sich noch zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
So verhindern Sie nicht nur einen unter Umständen hohen „Verlust“ Ihres Vermögens, sondern erleichtern auch Ihren Erben den Prozess, den sie meist in einer Phase der Trauer durchlaufen müssen.

Über den Autor

Entdecken Sie weitere Beträge

Genossenschaft Event 04. September 2026

Verschoben: Genossenschaftstreff am 04.09.2026

Nachdem unser „come toether“ im Juni für unsere Genossenschaftskunden ein voller Erfolg war, hatten wir das nächste Treffen direkt für Mitte Juli angesetzt.
Da Juli und August jedoch für viele ungünstig ist, haben wir die Veranstaltung nun verschoben: Auf den 04.09.2026!
Alle Infos zur Veranstaltung und welche Themen behandelt werden, erfahren Sie hier.

Weiterlesen »
GenoHeld Logo schwarz weiß

Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.

Copyright © GenoHeld 2026

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie wöchentlich die neusten Informationen rund um das Thema Genossenschaft.

Wir verwenden Sendinblue als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Sendinblue zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.