Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Förderungen in Genossenschaften:
Warum gibt es unterschiedliche Aussagen?

Warum werden Förderungen und Vergünstigungen in Genossenschaften teilweise sehr unterschiedlich bewertet?

Genau diese Frage kam in unserem großen Förderwebinar besonders häufig auf. In diesem Beitrag erklären wir, warum es bei vielen Förderungen keine einheitliche Bewertung gibt, weshalb unterschiedliche Aussagen trotzdem gleichzeitig nachvollziehbar sein können und warum wir bei bestimmten Gestaltungen bewusst Vorsicht empfehlen.

Warum es bei Genossenschaften noch viele offene Fragen gibt

Ein wesentlicher Grund für die unterschiedlichen Aussagen liegt darin, dass viele Fragestellungen bei kleineren Genossenschaften rechtlich noch nicht abschließend geklärt sind.

Bei GmbHs gibt es in Deutschland eine sehr große Zahl an Gesellschaften. Viele steuerliche und rechtliche Fragen wurden deshalb über Jahrzehnte hinweg immer wieder geprüft, entschieden und durch Rechtsprechung konkretisiert.

Bei kleineren Genossenschaften ist die Situation anders. Diese gibt es so erst seit 2006, womit sie sind im Vergleich deutlich jünger sind und viele konkrete Fragestellungen wurden bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden.

Zwar lassen sich teilweise Rückschlüsse aus der Rechtsprechung zu größeren Genossenschaften ziehen, dennoch kann innerhalb von rund 20 Jahren nicht dieselbe Rechtsprechungstiefe entstehen, wie sie sich bei anderen Gesellschaftsformen über viele Jahrzehnte entwickelt hat.

Weshalb Finanzämter zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen können

Das führt dazu, dass nicht nur Berater oder Genossenschaften selbst mit offenen Fragen konfrontiert sind.

Auch die Finanzverwaltung muss sich im Einzelfall damit auseinandersetzen, welche Argumente für oder gegen eine bestimmte Gestaltung sprechen.

Fehlt eine eindeutige höchstrichterliche Entscheidung, können dadurch unterschiedliche Auffassungen entstehen.

Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Seite recht und die andere unrecht hat. Vielmehr kann es Fälle geben, in denen mehrere rechtlich vertretbare Argumentationen nebeneinander bestehen.

Genau daraus entstehen die unterschiedlichen Aussagen, die bei Förderungen und Vergünstigungen in Genossenschaften immer wieder zu beobachten sind.

Das Beispiel Lebensmittel-Förderung

Ein gutes Beispiel dafür ist die Förderung von Lebensmitteln.

Grundsätzlich bewerten wir eine solche Förderung innerhalb einer Genossenschaft eher kritisch.

Gleichzeitig gibt es Verbrauchergenossenschaften, die Supermärkte betreiben und den Einkauf ihrer Mitglieder entsprechend fördern.

 

Auf den ersten Blick entsteht dadurch ein Widerspruch: Warum soll etwas bei einer Genossenschaft möglich sein und bei einer anderen kritisch betrachtet werden?

Die Antwort liegt im Detail.

Steht beispielsweise in der Satzung einer Genossenschaft ausdrücklich der Einzel- oder Großhandel sowie die Verarbeitung von Lebensmitteln, kann eine entsprechende Förderung wesentlich besser zum Unternehmensgegenstand und Förderzweck passen.

 

Bei einer kleinen Genossenschaft mit wenigen Mitgliedern und einer vollkommen anderen Struktur kann die gleiche Förderung dagegen Fragen aufwerfen.

Entscheidend ist deshalb nicht allein, was gefördert wird, sondern immer auch, wie die konkrete Genossenschaft aufgebaut ist und was ihre Satzung vorsieht.

Fehlende Urteile bedeuten ein rechtliches Risiko

Nach unserer derzeitigen Einschätzung gibt es für verschiedene Förderungen gute Argumente, warum diese rechtlich zulässig sein können.

Das Problem: Für viele dieser konkreten Fälle fehlen höchstrichterliche Entscheidungen, die diese Auffassung eindeutig bestätigen.

Dadurch kann ein Finanzamt zunächst zu einer anderen Bewertung gelangen und beispielsweise eine Förderung als verdeckte Gewinnausschüttung einstufen.

 

Diesen Fall hatten wir bereits mit einem unserer Kunden, bei dem zunächst ein Bescheid über rund 100.000 € eingegangen ist.

Gegen diese Bewertung wurde vorgegangen. Nach einer etwa dreimonatigen Prüfung wurde der Bescheid schließlich zurückgenommen.

 

Warum genau die Finanzverwaltung zu dieser Entscheidung gekommen ist, lässt sich von außen nicht abschließend beurteilen.

Vor allem bedeutet dieser Fall aber nicht, dass ein anderes Finanzamt beim nächsten vergleichbaren Sachverhalt genauso entscheiden muss.

Was passiert, wenn das Finanzamt eine Förderung anders bewertet?

Genau hier liegt das eigentliche Risiko.

Selbst wenn es gute Argumente dafür gibt, dass eine bestimmte Förderung rechtlich zulässig ist, hilft Ihnen diese Einschätzung zunächst wenig, wenn das zuständige Finanzamt eine andere Auffassung vertritt.

Bleibt die Behörde bei ihrer Bewertung, müsste die eigene Rechtsauffassung gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

Im ungünstigsten Fall kann das bedeuten, die Frage über mehrere Instanzen bis hin zu einer höchstrichterlichen Entscheidung klären zu lassen.

Eine Gestaltung kann also rechtlich gut begründbar sein und trotzdem mit einem erheblichen finanziellen, zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden sein.

Warum wir bei manchen Förderungen bewusst zur Vorsicht raten

Unser Ziel ist nicht, dass Mitglieder einer Genossenschaft sämtliche rechtlich denkbaren Gestaltungsmöglichkeiten bis zur letzten Grenze ausreizen und anschließend darüber mit der Finanzverwaltung streiten müssen.

Deshalb empfehlen wir bei einzelnen Förderungen bewusst Zurückhaltung.

Das kann auch dann gelten, wenn wir gute Argumente dafür sehen, dass eine entsprechende Förderung grundsätzlich zulässig sein müsste.

Solange es hierzu keine ausreichend eindeutige Rechtsprechung gibt, muss immer berücksichtigt werden, dass ein Finanzamt zu einer anderen Einschätzung gelangen kann.

 

Unsere Empfehlung orientiert sich deshalb nicht ausschließlich an der Frage:

„Kann man diese Förderung rechtlich vertreten?“

Mindestens genauso wichtig ist die Frage:

„Wie hoch ist das Risiko, dass diese Gestaltung von der Finanzverwaltung angegriffen wird und anschließend gerichtlich durchgesetzt werden muss?“

Genau daraus können unterschiedliche Empfehlungen entstehen.

Fazit

Bei Förderungen in Genossenschaften gibt es nicht immer eine einzige, eindeutig feststehende Antwort.

Das liegt insbesondere daran, dass viele konkrete Fragestellungen bislang nicht höchstrichterlich entschieden wurden. Dadurch können sowohl Berater als auch Finanzämter zu unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen kommen.

Ob eine Förderung möglich und sinnvoll ist, hängt zudem stark von der konkreten Genossenschaft, ihrer Satzung und der jeweiligen Gestaltung ab.

Dass eine Förderung rechtlich vertretbar erscheint, bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sie auch ohne Diskussion mit der Finanzverwaltung umgesetzt werden kann.

 

Unsere Empfehlungen sind aus diesem Grund bewusst teilweise vorsichtiger: Nicht jede Gestaltung, die sich rechtlich argumentieren lässt, sollte auch umgesetzt werden, wenn am Ende möglicherweise ein langwieriger Rechtsstreit notwendig wäre.

Entscheidend ist daher immer, nicht nur die theoretische rechtliche Möglichkeit zu betrachten, sondern auch das praktische Risiko der jeweiligen Gestaltung einzubeziehen.

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