
Genossenschaft für Restarter und Auswanderer?
Ergänzend zu unserer Themenreihe „Satzungsgestaltung“ möchten wir in diesem Beitrag die Frage behandeln, ob eine Beherrschung in der Genossenschaft auch dann möglich ist, wenn Sie gar kein Vorstand sind.
Es ist uns ein Anliegen für unsere Kunden auch immer wieder neue, unternehmerische Möglichkeiten zu erkunden.
Dazu zählen auch die Ermittlung und das Testen neuer Wirtschaftsstandorte.
In Armenien haben wir solch einen gefunden, weshalb dieses Jahr unsere erste Investorenreise nach Armenien stattfindet.
Dafür veranstalten wir ein kostenloses Webinar für alle Interessenten.
In diesem Beitrag finden Sie alle Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung zum Webinar.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
In diesem Seminar erfahren Sie mehr über Armenien als Wirtschaftsstandort anhand von praktischen Erfahrungen und Beispielen.
Außerdem erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu unserer Investorenreise nach Armenien.
Mittwoch, 11. Mai 2022
18:30 Uhr
Dauer: ca. 1h
Online per Zugangslink
Tatevik Gevorgyan
(Deutsche Volljuristin aus Armenien)
Sven-Leudesdorff-Pfeifer
(Unternehmer mit Wirtschaftsstandort in Armenien)
Kostenlos
Diesem Thema widmen wir uns auch eingehend im Webinar, jedoch können wir Ihnen jetzt schon sagen, dass wir selbst dort einen Wirtschaftstandort eröffnet haben und praktische Einblicke in den Ablauf und die Vor- und Nachteile gewähren können.
Dabei haben wir bereits eine sehr gute Infrastruktur vor Ort, die es Ihnen erlaubt dort leicht Fuß zu fassen.
Natürlich gibt es dabei viele individuelle Dinge berücksichtigt werden, je nach Tätigkeitsbereich und Unternehmensstruktur.
Auch in diesen Entscheidungen können wir Sie beratend begleiten und Sie an die richtigen Personen verweisen.
Sie möchten sich bereits jetzt vorab informieren? Kein Problem!
In diesem Interview zwischen Herrn Sven Leudesdorff-Pfeifer und Tatevik Gevorgyan erfahren Sie alles über unsere persönliche Erfahrung zum Gründungsprozess in Armenien.
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge

Ergänzend zu unserer Themenreihe „Satzungsgestaltung“ möchten wir in diesem Beitrag die Frage behandeln, ob eine Beherrschung in der Genossenschaft auch dann möglich ist, wenn Sie gar kein Vorstand sind.

Die meisten Gründer befinden sich in der zweiten Lebenshälfte, was naturgemäß dazu führt, dass das Thema der Erbschaft und des „was hinterlasse ich?“ stärker in den Fokus rückt.
Dabei sorgen sich auch viele um das Thema der Erbschaftssteuer.
Wir zeigen Ihnen, wie eine Genossenschaft Sie und Ihre Erben dabei entlasten kann.

Die Satzung ist ein mächtiges Werkzeug mit dem Sie Ihre Genossenschaft passend zu Ihren Bedürfnissen gestalten können.
Dabei kann sogar ein gewisser Pfändungsschutz Ihrer Anteile hergestellt werden.
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Copyright © GenoHeld 2026