
Steuererklärung und Probleme mit Genossenschaften
Wir möchten uns kurz zu einem Schreiben unseres Verbandes an die Mitglieder äußern, bei dem es um die Jahresabschlüsse und Fristen geht.
Was kann eine Genossenschaft für Unternehmer leisten?
Wie lassen sich mit ihr bestehende Strukturen optimieren und worin liegen die Vorteile?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Grundsätzlich haben Unternehmer häufig verschiedene Strukturen, weshalb auch verschiedene Dinge bedacht werden müssen:
Daraus ergibt sich auch oft die Frage: Lässt sich diese Struktur optimieren?
In der Regel lautet die Antwort: Ja!
Tatsächlich kann eine Genossenschaft häufig zu einer verbesserten und effizienteren Struktur beitragen.
Die grundsätzliche Überlegung an dieser Stelle ist: Kann die Genossenschaft etwas, das eine GmbH nicht kann?
Ja! Prinzipiell gilt: Die Genossenschaft kann alles, was eine GmbH kann, aber die GmbH kann nicht alles, was eine Genossenschaft kann.
Haben Sie ein operatives Risiko in Ihrem Geschäft, besteht die Möglichkeit hierfür diverse Versicherungen abzuschließen.
Allerdings gibt es Risiken, die Sie auch durch Versicherungen nicht „weg“ bekommen.
Hier hat uns der Gesetzgeber die Möglichkeit der „juristischen Person“ an die Hand gegeben.
So wird, bspw. mit einer GmbH oder einer Genossenschaft verhindert, dass Sie persönlich haftend sind.
Der klassische Weg, um solche Risiken zu minimieren, ist nicht die Genossenschaft, sondern eher die Überführung in eine UG oder GmbH.
Da wir die Genossenschaft jedoch meist auch nutzen um das (ehemals persönliche) Vermögen zu schützen, kommt es durch Verknüpfungen zu diesen GmbHs oder UGs, die über eine Beteiligung hinaus gehen, leider oft zu einer Risikoverschärfung.
Wie sieht also eine mögliche Lösung aus?
Sie gründen eine Genossenschaft für Ihr privates Vermögen.
Die GmbH- oder UG-Anteile können dann (meist steuerneutral) ebenfalls in die Genossenschaft eingebracht und so aus dem Privatvermögen ausgegliedert werden.
Dadurch werden alle Erträge aus diesen Unternehmen, die Sie ausschütten möchten, zu 95% steuerfrei in die Genossenschaft hineinfließen.
Beispiel:
Sie haben ein Einzelunternehmen zu einer GmbH oder UG geformwandelt und bringen diese nun als Tochter unter die Genossenschaft.
Der erwirtschaftete Gewinn aus diesem Unternehmen kann nun zu 95% steuerfrei in die Genossenschaft gebracht werden.
Diese Struktur wäre bis dahin auch so mit eine GmbH möglich.
Warum dann also die Genossenschaft?
Der Punkt ist folgender: Die GmbH-Anteile lassen sich Ihrem Privatvermögen zuordnen. Ist Ihre GmbH also 1 Mio. € wert, so lassen sich Ihrem Privatvermögen Anteile im Wert von 1 Mio. € zurechnen.
Diese können ggf. auch erbschaftsteuerlich behandelt werden.
Das ist bei einer Genossenschaft anders.
Die Genossenschaftsanteile werden immer nur zum Nennwert bewertet, d.h. sie variieren nicht mit dem Wert der Genossenschaft, bzw. verändern sich nicht bei Vermögenszuwachs in der Genossenschaft.
Das führt ganz einfach dazu, dass Ihr Privatvermögen nun nicht mehr Ihr Privatvermögen ist, sondern der Genossenschaft gehört.
Allerdings beherrschen Sie dieses Vermögen weiterhin – über die Genossenschaft.
Dieser Weg bietet sich auch für komplette und größere Strukturen an.
Es ist sogar möglich steuerneutral komplette, bestehende Strukturen unter die Genossenschaft zu bringen.
Dies wäre bspw. auch bei einer Holding mit 50 GmbHs darunter möglich.
Dabei könne diese Strukturen auch andere Unternehmensformen wie Stiftungen oder vermögensverwaltende Strukturen beinhalten.
Natürlich gibt es auch immer Sonderfälle und Stolpersteine, weshalb eine kompetente Beratung im Vorfeld unerlässlich ist.
Bspw. funktioniert dies so nicht, wenn die Holding selbst Immobilien besitzt. In diesem Fall wird ein andere Weg benötigt.
Mit der Genossenschaft lassen sich vielfältige Strukturen gestalten, die Ihnen viele Vorteile bringt und dabei sowohl Ihr Risiko minimiert, als auch Ihr Vermögen schützt.
Egal ob Sie ein Einzelunternehmen betreiben oder bereits eine Holdingstruktur nutzen, die Genossenschaft bietet als Holdingmutter oder als Teil einer größeren Struktur große Vorteile für Unternehmer und Gewerbetreibende. Nicht nur steuerlicher Art sondern auch aus Haftungsgründen. Die Unpfändbarkeit von Genossenschaftsanteilen ist hier nur ein Aspekt.
Mehr dazu können Sie in unserem kostenlosen Webinar zur Thema „Genossenschaft für Unternehmer und Gewerbetreibende“ erfahren.
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