Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Nießbrauch, Wohnrechte und Grunderwerbssteuer bei Immobilien in der Genossenschaft

Es kursieren viele Ideen und Gerüchte rund um die Einbringung von Immobilien in eine Genossenschaft.

Ganz besonders bei dem Minderwertverkauf von Immobilien zur Einbringung.

Hier wird gerne der Nießbrauch als mögliche Option genannt.

Doch funktioniert das so einfach? Worauf ist zu achten?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Minderwertverkauf durch Nießbrauch

Häufig ist zu lesen, dass ein eingetragener Nießbrauch die Grunderwerbssteuer mindern würde.

Das stimmt so nicht!

 

Es ist zwar prinzipiell möglich mit dem Nießbrauch ertragssteuerlich zu arbeiten, in unserem Modell ist dies jedoch nicht möglich.

Wenn Sie einen Nießbrauch eintragen, z.B. ein Wohnrecht oder das Recht auf Entgelt zugunsten einer Person, so ein ein Verkauf zu 10% der Grunderwerbssteuer nicht sinnvoll, da diese Recht dem zugerechnet werden.

Eintragung vs.Vertrag

Was ist nun mit dem Nießbrauch um bspw. die Immobilien in Raten zahlen zu können?

Hier handelt es sich nicht um einen Nießbrauch, der im Grundbuch eingetragen wird, sondern um einen zivilrechtlichen Vertrag.

Nachträglicher Nießbrauch?

Kann man den Nießbrauch einfach später (nach der Einbringung) eintragen?

Das wäre keine gute Idee, da es hier dann um eine Schenkung handelt.

Wie können Sie sich informieren?

Natürlich können Sie sich sehr gerne durch uns beraten lassen.

Dabei ist Ihre Offenheit sehr wichtig, damit wir Ihre tatsächliche Situation kennen und darauf basierend einen Plan erarbeiten können.

 

Sie können sich aber sehr gerne vorab in einem unserer kostenlosen Webinare zu verschiedenen Themen, wie bspw. der Einbringung von Immobilien in eine Genossenschaft informieren.

Diese Webinare finden Sie hier:

Fazit

Wie Sie sehen, ist dies kein einfaches Thema. Es ist unbedingt erforderlich sich immer Ihre individuelle Situation genau anzuschauen und darauf basierend die ideale und kostengünstigste Lösung zu erarbeiten.

 

Wir arbeiten fortlaufend mit mehreren Steuerberatern zusammen an diesem Thema um hier immer auf dem aktuellsten Stand zu sein und die effektivsten Lösungen zu finden.

Sie können unseren Lösungen hier also vertrauen.
Wichtig ist, dass Sie alle Schritte genauso umsetzen, wie durch unsere erarbeitete Lösung vorgeben.

Über den Autor

Entdecken Sie weitere Beträge

sasun-bughdaryan-ozS0tPf8QT0-unsplash

Die erweiterte Verfügung des Landesamts für Steuern – Februar 2026

Den meisten Steuerberatern liegt seit dem 17.02.2026 eine erweiterte Verfügung des Landesamt für Steuern Bayern vor. Tatsächlich handelt es sich dabei um die alte Verfügung, allerdings mit dem Verweis, dass das Urteil, auf das sich bezogen wird, nicht rechtsgültig ist, sondern zur Revision vorliegt.
Was genau ist da eigentlich passiert?

Weiterlesen »
markus-winkler-BvlxNyjnIzg-unsplash

Vererben und Vermögensschutz mit und durch eine Genossenschaft
Teil 5

In den vergangenen Teilen dieser Reihe haben wir Ihnen erklärt wie Sie dank Einbringung Ihres Vermögens in eine Genossenschaft selbiges schützen und die Erbschaftssteuer minimieren können. Außerdem haben Sie gelernt wie Sie Unternehmen in oder unter die Genossenschaft bringen können, wann dies sinnvoll ist und worauf Sie dabei achten sollten.

Diese Woche schauen wir uns das Thema der Immobilieneinbringung etwas näher an.

Weiterlesen »
GenoHeld Logo schwarz weiß

Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.

Copyright © GenoHeld 2026

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie wöchentlich die neusten Informationen rund um das Thema Genossenschaft.

Wir verwenden Sendinblue als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Sendinblue zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.