Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Welche Unternehmen können steueroptimiert mit einer Genossenschaft genutzt werden?

Können bestehende Unternehmen gemeinsam mit einer Genossenschaft eine sinnvolle Struktur bilden?

Was sind die Vorteile und wann können Sie davon profitieren?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen kann entweder in eine Genossenschaft ausgegliedert werden, oder per Formwechsel zur GmbH umgewandelt und anschließend unter die Genossenschaft gebracht werden.

In zweiten Fall entsteht somit eine Holding-Struktur.

Beide dieser Vorgänge können aufgrund der “Ketten-Einbringung” steuerneutral mit der Fortführung zu Buchwerten umgesetzt werden.

 

In den meisten Fällen ist auch eine Betriebsimmobilien / eine Immobilie im Anlagevermögen des Einzelunternehmens, grunderwerbssteuerfrei.

GmbH

Eine oder auch mehrere GmbHs lassen sich einfach unter die Genossenschaft bringen, sodass eine Holdingstruktur entsteht.

Dabei ist die Genossenschaft die Holding-Mutter.

 

Wenn bereits eine Holding-Struktur vorliegt, bei der die Holding-Mutter eine GmbH ist und unter der ebenfalls eine GmbH liegt, lässt sich über einen qualifizierten Anteilstausch problemlos die Genossenschaft als Holding-Mutter einsetzen.

Auch dieser Vorgang ist steuerneutral möglich, sofern keine Immobilien in den betroffenen GmbHs liegen.

Liegen bereits Immobilien in diesen GmbHs, ist die Grunderwerbssteuer fällig.

 

Um dies zu vermeiden, besteht die Option des sogenannten “Share-Deals”.

Hierbei ist wichtig zu verstehen, dass der bisherige Gesellschafter einen Teil der Anteile behalten muss (wir empfehlen 15%).

Diese Anteile dürfen niemals vereinigt werden, d.h. sie müssen für immer in seinem Besitz bleiben.

 

Kann man auch einfach die GmbH zur Genossenschaft umwandeln?
Prinzipiell ist das möglich, allerdings eher ungünstig, da hier zunächst der gemeine Wert der GmbH ermittelt werden muss. D.h. hier werden auch die stillen Reserven aufgedeckt. Somit ist dieser Formwechsel nicht steuerneutral.

GbR

GbRs oder GbR-Anteile können ebenfalls in eine Genossenschaft eingebracht werden, allerdings wird hier zwischen gewerblich und vermögensverwaltend geprägten GbRs unterschieden.

Diese werden unterschiedlich behandelt.

KG

Wie verhält es sich mit KG-Anteilen?

Die Genossenschaft kann sowohl KG-Anteile aufnehmen als auch Gesellschafter einer KG sein.

Allerdings entfallen dabei meist alle Vorteile, die Sie in der KG haben.

Wenn Sie bspw. eine Immobilien-KG haben entfallen die meisten Vorteile, insbesondere der steuerfreie Verkauf nach 10 Jahren.

Warum eine Holding?

Doch warum empfiehlt es sich, mit der Genossenschaft eine Holding-Struktur aufzubauen?

 

Die Genossenschaft bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich, die wir auch bereits in anderen Beiträgen ausführlich erklärt haben.

Die Nennwertbarriere, der Vermögensschutz und die Optimierung der Erbschaftssteuer sind nur einige davon.

 

Letztendlich bedeutet dies:
Alles was unter der Genossenschaft liegt, liegt wie unter einem Schutzmantel.

Formwechsel zur Genossenschaft

Der Formwechsel eines bestehenden Unternehmens zu einer Genossenschaft ist in manchen Fällen also steuerneutral möglich, in anderen jedoch nicht, weshalb sich hier häufig andere Lösungen, wie eine Holding-Struktur empfehlen.

 

Der steuerneutrale Formwechsel zur Genossenschaft kann nur auch Personengesellschaften erfolgen, d.h. bspw. aus einer OHG oder KG.

Dabei gibt es wieder Unterschiede, je nachdem ob das Unternehmen operativ oder vermögensverwaltend tätig ist.

Hier muss man unterschiedliche Ansätze wählen.

 

Wenn Sie bspw. große Mengen an (physischen) Gold besitzen und möchten dieses in das Betriebsvermögen der Genossenschaft bekommen, gelingt dies i.d.R. nur über eine Personengesellschaft steuerneutral.

Möglich, aber auch sinnvoll?

Wie Sie sehen ist vieles möglich, jedoch ist nicht immer alles auch sinnvoll.

Gerade für Unternehmen stellt die Genossenschaft oftmals eine hervorragende Alternative oder Ergänzung dar. Auch im Zusammenspiel mit Stiftungen, Treuhandstiftungen oder gemeinnützigen Stiftungen.

Wir raten Ihnen immer dazu, Ihren individuellen Fall genaustens betrachten zu lassen, insbesondere im Hinblick darauf, was Sie mit der neuen Struktur eigentlich erreichen möchten.

 

Hierfür bieten wir verschiedene Produkte im Rahmen unseres jeweiligen Strukturcoachings an.

Dabei sind auch immer unsere Steuerberater involviert und i.d.R. erhalten Sie zu Ihrem Thema und Fall auch immer ein steuerliches Gutachten. 

Fazit

Mit der Genossenschaft lassen sich viele Vorteile und Strukturen herstellen, die Ihnen am Ende den maximalen Nutzen herbeiführen.

Dabei ist jedoch immer eine ausführliche Betrachtung Ihres Einzelfalls und Ihrer Zielsetzung nötig.

Dafür arbeiten wir eng mit unseren Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht und Juristen zusammen.

 

Die Umsetzung kann zudem auch je nach Fall länger dauern, je nachdem wie Ihre Ausgangslage aussieht, ob ggf. Sperr- und Spekulationsfristen vorliegen, etc.

Immobilien sind dabei ein beliebtes Thema, bei dem es viel zu beachten gibt. Jedoch ist die Umsetzung zur gewünschten Situation eigentlich immer möglich.

 

Mehr Informationen erhalten Sie in unserem kostenfreien Webinar:

Sie können uns natürlich auch gerne direkt per Mail kontaktieren:

info@gutegenossenschaft.de

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