Warum muss eine Genossenschaft Mitarbeiter haben?
Eine Genossenschaft muss Mitarbeiter haben. Aber warum eigentlich?
Kann die Genossenschaft nicht auch ohne Angestellte ihrem Zweck nachkommen?
Die meisten von Ihnen haben bestimmt auch schon bemerkt, dass wir aktuell sehr unruhige Zeiten und auch in Deutschland eine besondere Situation haben.
Aber was hat das mit Genossenschaften zu tun?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Genossenschaften gibt es schon seit mehr als 140 Jahren.
In dieser Zeit hat das Genossenschaftswesen viele Krisen überstanden: Kriege, Wirtschaftsdepressionen, Lastenausgleichsgesetze, etc.
Dabei sind die Genossenschaften immer recht frei von Leiden durch diese Krisen gegangen.
Warum?
Die Genossenschaft hat oft eine bevorzugte Stellung, da sich hier Menschen zusammenschließen, die gemeinsam Ziele erreichen möchten.
Der Verwandtschaftsgrad dieser Leute spielt dabei keine Rolle.
Doch wie sieht es heute aus? Ist eine Genossenschaft trotz der schwierigen Zeiten aktuell eine gute Idee um bspw. sein Vermögen zu ordnen?
Ja. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass das aktuelle Zeitgeschehen und die Krisen nicht von der Genossenschaft überlebt werden.
Außerdem hat die Genossenschaft gegenüber den anderen Körperschaften wie der GmbH, UG oder AG den großen Vorteil einer sehr freien Gestaltungsmöglichkeit.
Es gibt zwar einen Rahmen durch das Genossenschaftsgesetz, der jedoch viele Dinge offen lässt, sodass Sie diese selbst in Ihrer Satzung regeln und somit selbst gestalten können.
Letztendlich bedeutet dies, dass Sie Ihre Genossenschaft so bauen können, wie Sie es sich wünschen und wie es optimal zu Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen passt.
Natürlich ist dies nicht unbegrenzt möglich, aber dennoch in einem sehr weiten Rahmen.
Das macht die Genossenschaft auch heute zur idealen Struktur um Ihre Unternehmen und Ihr Vermögen zu ordnen und einen gewissen Schutz herzustellen.
Wie ist dieser Schutz möglich?
Nach Außen ist immer nur der Nennwert der Anteile der Mitglieder ersichtlich.
Dieser ist losgelöst von dem Gesamtvermögen in der Genossenschaft und zeitlich stabil.
Als Mitglied der Genossenschaft zählt also nur der Nennwert Ihrer Mitgliederanteile, also der Wert, der auf dem Anteilsschein steht, zu Ihrem Privatvermögen.
Das Vermögen der Genossenschaft kann nicht Ihrem Privatvermögen zugerechnet werden.
Dadurch ist Ihr privates Vermögen gering und Sie sind damit weitestgehend uninteressant für diese „Krisenherde“.
Die Genossenschaft selbst wird auch wie bisher als Gewinner aus Krisenzeiten hervorgehen.
Das macht die Genossenschaft in unruhigen und schwierigen Zeiten wie jetzt zur besten Möglichkeit um Ihr Vermögen und Ihre Unternehmen zu ordnen und zu schützen.
In den letzten 140 Jahren hat die Genossenschaft viele schwierige Zeiten und Krisen mitgemacht und hatte fortwährend Bestand.
Das liegt vor allem an dem genossenschaftlichen Gedanken und Ansatz, der auch durch politischen Willen immer gestärkt werden soll.
Somit ist auch jetzt die Genossenschaft eine sehr gute Möglichkeit um Ihr Vermögen und Ihre Unternehmen zu ordnen und zu schützen.
Natürlich sind gerade jetzt die Verunsicherung und Zweifel groß. Doch das Vertrauen in die Genossenschaft hat sich in der Vergangenheit immer bewährt. Unsichere Zeiten benötigen besondere Strukturen.
Sehr gerne beraten wir Sie hier zu Ihrer individuellen Situation und schauen gemeinsam was eine Genossenschaft für Sie tun kann.
Falls Sie noch keine Genossenschaft haben, sich aber für dieses Modell interessieren, freuen wir uns Sie zu unserem kostenlosen Webinar und / oder einem kostenlosen Erstgespräch einzuladen:
Auch unsere Bestandskunden können sich gerne wie gewohnt an uns wenden falls Sie Fragen und / oder Unsicherheiten haben und prüfen möchten ob ggf. noch Umstrukturierungen notwendig sind.
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