
Private Kosten
– Verdeckte Gewinnausschüttung in der Genossenschaft?
Wieder gibt es ein neues Gerichtsurteil zum Thema Genossenschaft – diesmal vom Finanzgericht Cottbus.
Dabei geht es um Förderungen in der Genossenschaft, die als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen sind.
Auch die bayerische Fiskalbehörde hat diesem Urteil zugestimmt: Bei der Übernahme von privaten Kosten durch die Genossenschaft handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Was bedeutet das für Sie, unsere Kunden und die Fördermöglichkeiten in der Genossenschaft?