
Betriebsaufspaltung bei Genossenschaften? – So können Sie sie vermeiden!
Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?
Wir möchten uns kurz zu einem Schreiben unseres Verbandes an die Mitglieder äußern, bei dem es um die Jahresabschlüsse und Fristen geht.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
In dem Schreiben des Verbandes werden die Mitglieder angehalten den Jahresabschluss des Vorjahres pünktlich zum 31. Mai zu erstellen und die Generalversammlung des Jahres abzuhalten.
Der Verband muss Sie hierauf hinweisen, da ansonsten Fragen seitens des Ministeriums aufkommen können.
So schlimm ist das meist nicht.
In den ersten 2 Jahren nach der Gründung haben Sie ja ohnehin nichts mit der Prüfung durch den Verband zu tun.
Wichtig ist: Zum Prüfungszeitpunkt müssen die Jahresabschlüsse vorliegen und die Generalversammlung muss für das entsprechende Jahr stattgefunden haben.
Natürlich sollte das Ziel immer sein sowohl den Jahresabschluss als auch die Generalversammlung Ihrer Genossenschaft fristgerecht abzuschließen.
Aber die Folgen einer Verschiebung sind in der Regel eben nicht dramatisch.
Sprechen Sie hierzu am besten mit Ihrem Verband.
Wenn Sie Hilfe brauchen, keinen Steuerberater haben der sich mit Genossenschaften auskennt, nicht wissen wie Sie die Generalversammlung korrekt durchführen oder Probleme mit dem Finanzamt haben, können wir Ihnen meist sehr gut weiterhelfen und Sie in diesen Belangen entgeltlich unterstützen.
Kontaktieren Sie uns gerne direkt unter info@gutegenossenschaft.de
Wenn Sie dieses Schreiben des Genossenschaftsverbands erhalten haben besteht kein Grund zur Sorge.
Der Verband muss Sie lediglich darauf hinweisen.
Wenn Sie etwas im Verzug sind ist das in der Regel kein Problem – kontaktieren Sie hier am besten einfach Ihren Verband.
Generell sollte der Anspruch immer sein sich gesetzeskonform zu verhalten und die vorgegeben Firsten einzuhalten.
Sollte das einmal nicht möglich sein, ist dies in diesem Fall meist unkritisch.
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Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?
Sie haben Ihre Genossenschaft gegründet, die Bankverbindung eingerechnet und es liegen bereits die ersten Rechnungen vor, doch Sie haben Ihren Geschäftsbetrieb noch gar nicht aufgenommen und entsprechend noch kein Geld in der Genossenschaft?
Der Zweck der Genossenschaft ist hier immer wieder ein großes Thema. Er muss korrekt formuliert und ausgestaltet sein, sollte ein paar inhaltliche Punkte umfassen, usw.
Daher stellt sich in der Beratung oft schnell die Frage: Welchen Zweck hat denn dann MEINE Genossenschaft?
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