1. Jahresabschluss vorbereiten:
Im ersten Quartal des Jahres sollten Sie unbedingt die Buchführung an Ihren Steuerberater geben.
Hier gilt: Je früher desto besser.
Besonders bei den kleinen Genossenschaften sollte das in der Regel kein Problem darstellen.
Je früher Sie hier tätig werden, desto früher erhalten Sie auch Ihren Jahresabschluss. So vermeiden Sie Probleme mit der Frist.
2. Planen Sie Ihren Fördergeschäftsbetrieb
Es macht Sinn sich bereits zu Anfang des Jahres zu überlegen, welche Förderungen und Vergünstigungen Sie Ihren Mitgliedern in Ihrem Fördergeschäftsbetrieb zugute kommen lassen möchten.
Dabei sollte es nicht immer primär ums Geld gehen, sondern eben auch an immaterielle Dinge, wie bspw. Fort- und Weiterbildungen, etc.
3. Vorbereitung der Generalversammlung
Einmal im Jahr muss die Generalversammlung stattfinden.
Dabei macht es durchaus Sinn diese so früh wie möglich vorzubereiten, einen geeigneten Termin zu finden, etc.
4. Meldungen an das Finanzamt
Es gibt Vorgänge, die Sie dem Finanzamt unbedingt melden müssen.
Dazu zählt bspw. der Erhalt oder Tausch von Anteilen aufgrund eines qualifizierten Anteilstauschs, der Einbringung einer Immobilie, etc.
Diese unterliegen nämlich einer 7-jährigen Sperrfrist und Sie müssen hier selbstständig, ohne Aufforderung eine Meldung an das Finanzamt vornehmen.
Die sollte bis spätestens zum 31. Mai des Jahres erfolgen, aber auch hier raten wir dazu dies direkt im ersten Quartal zu erlegen.
Diese Meldung kann formlos an das Finanzamt erfolgen und ist eine einfache Bestätigung der Genossenschaft, dass das Mitglied A seine Anteile an der Genossenschaft hält.
Alternativ kann Sie auch der Steuerberater dabei unterstützen.