
Versicherungen als Allzweckwaffe im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft
Ein toller Kniff um Dinge in den gemeinschaftlichen Wareneinkauf zu bekommen: Versicherungen
Wir erklären Ihnen weshalb und wie das geht.
Der Begriff „Steuersparmodell“ ist weit verbreitet aber nicht unbedingt klar definiert und löst oft gemischte Gefühle aus.
Was ist das also eigentlich und inwiefern trifft das auf die Genossenschaft zu?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Wie kann man denn eigentlich „Steuern sparen“?
Zunächst muss ein Vermögen vorliegen, das sich in ein privates und ein betriebliches Vermögen teilt.
Dieses wird nun gesellschaftsrechtlich und steuerrechtlich so umgeordnet, dass Sie die Vorteile der einzelnen Identitäten nutzen.
Also, ein Beispiel:
Für Dinge, die Sie vererben möchten, haben Sie eine Genossenschaft. Für Dinge, die Sie Ihrer Familie zugute kommen lassen möchten, haben Sie eine KG, für die Ausbildung Ihrer Kinder haben Sie eine Stiftung und um die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht mit der Gewerbesteuer belegt zu haben, haben Sie eine vermögensverwaltende Struktur.
Diese Situation wäre durchaus „Steuern sparen“, da Sie durch den geschickten Einsatz der erlaubten Mittel und ohne einer Verletzung des § 42 AO (Unerlaubte Steuergestaltung) Ihr Vermögen so ordnen, dass Sie in der Lage sind insgesamt betrachtet die wenigsten Steuern für Ihre Erträge zahlen zu müssen.
Im Rahmen dieser Definition, kann die Genossenschaft durchaus als Steuersparmodell betrachtet werden.
Allerdings wird der Begriff des „Steuersparmodells“ oft anders / falsch definiert, sodass es sich häufig nicht mehr um legale Vorgänge handelt.
Unter dieser „landläufigen“ Definition kann die Genossenschaft nicht als Steuersparmodell betrachtet werden.
Die Genossenschaft ist eine Körperschaft und muss entsprechend dieselben Steuern wie jede andere Körperschaft zahlen.
Der zentrale Unterschied zur GmbH liegt in der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht. Stattdessen hat die Genossenschaft eine „Förderabsicht“ und einen „Fördergeschäftsbetrieb“.
Die Genossenschaft selbst halt also keine Sonderstellung, sondern ist nur ein Puzzleteil in dem Gesamtbild bei der Überlegung, wie man sein Vermögen ordnet um möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen.
Die Genossenschaft kann also ein hilfreiches Mittel dabei sein, sich steueroptimiert aufzustellen, allerdings kommt das sehr stark auf Ihre individuelle Ausgangslage und Ihr Ziel an.
Wir haben genau für hierfür ein Produkt entwickelt: Unsere Strukturberatung.
Hier entwerfen wir mit unseren Steuerberatern und Fachanwälten Ihre persönliche Struktur.
Bei Interesse können Sie uns gerne direkt kontaktieren: info@gutegenossenschaft.de
Der Begriff „Steuersparmodell“ ist eher negativ und mit illegalen Vorgängen assoziiert.
Wenn man sich jedoch eine richtige Definition anschaut, bedeutet es nichts anderes, als die eigene Vermögensverteilung im Rahmen des Erlaubten zu optimieren.
Hier bei kann die Genossenschaft durch unterstützen, sie ist aber nicht per se als Steuersparmodell zu betrachten.
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Ergänzend zu unserem Beitrag letzter Woche befassen wir uns heute mit einer Frage zum Thema: Wie ist das mit Lebensmitteln und Getränken für die gemeinsame Mitgliederküche? Können diese in die betriebliche Sphäre gebracht werden?

Wann zählen Anschaffungen in der Genossenschaft zur betrieblichen Sphäre? Und was ist das eigentlich? Was hat der gemeinschaftliche Wareneinkauf damit zu tun? Und was ist dabei zu beachten?
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