
Ehrenamtlich tätige Mitglieder oder sozialversicherungspflichtige Angestellte in der Genossenschaft?
Braucht die Genossenschaft tatsächlich Mitarbeiter? Wofür? Und wann braucht es sozialversicherte Angestellte, bzw. wann können ehrenamtliche Mitglieder die Aufgaben in der Genossenschaft erfüllen?

