Eine Einbringung als solche ist problematisch, da der Begriff impliziert, dass die Immobilie einfach anders etikettiert wird, sich sonst jedoch nichts ändert.
Anders als bei einer OHG oder KG ist dies in Deutschland bei einer Genossenschaft nicht ohne weiteres möglich, da die Genossenschaft eine Körperschaft ist und keine Personengesellschaft.
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass Immobilien problemlos in eine Personengesellschaft eingebracht werden können?
Ja und nein. In Deutschland ist das Einbringen von Immobilien in Personengesellschaften durchaus möglich, sofern das Verhältnis der Beteiligung an der Immobilie gleich bleibt und es somit keinen Eigentumswechsel gibt.