Die meisten Stiftungen können in den meisten Bundesländern bereits mit 100.000 € Kapital (Stiftungskapital) gegründet werden. Ausnahmen sind hier vor allem Bayern mit 300.000 € und Rheinland-Pfalz mit 25.000 €.
Allerdings kann die Stiftungsbehörde etwas anderes verlangen.
Grundsätzlich sind Stiftungen alle 30 Jahren mit einer Erbersatzsteuer belastet.
Dieses Problem kann mit einem guten Steuerberater gelöst werden. – Praktischerweise kooperieren wir mit sehr guten Steuerberatern. Hier besteht also kein Grund zu Sorge.
Prinzipiell kann man die Besteuerung von Stiftungen auch zu seinem Vorteil nutzen. Beispielsweise kann die Stiftung auch vermögensverwaltend geführt werden und somit von der Gewerbesteuer befreit werden (15% Steuern).
Bei den Begünstigten die aus der Stiftung Leistungen und Geld erhalten (Destinatäre) fällt für diese Leistungen 25 % Abgeltungssteuer (insgesamt 27%).
Auch die Einbringung von Vermögen in eine Stiftung kann man vorteilhaft gestalten, beispielsweise sind hier Schenkungsfreibeträge, Abwertung durch Nießbrauch und operative Betriebsvermögen begünstigende Tatbestände.
Eine Grunderwerbsteuer fällt nicht an.