Das vorgestellte Modell funktioniert einwandfrei, solange das operative Geschäft risikoarm ist. Was ist aber nun, wenn Sie risikobehaftetes, operatives Geschäft machen möchten?
Die Genossenschaft eignet sich dafür nicht, da dort bereits das Geld, bzw. die flüssigen Vermögenswerte geparkt sind. Hier muss unbedingt eine eventuelle Schieflage oder Insolvenz vermieden werden.
In der vermögensverwaltenden Tochter kann überhaupt gar kein operatives Geschäft stattfinden, da diese sonst die Gewerbesteuerbefreiung verliert.
Die Lösung besteht aus einer operativen GmbH. Jedoch sollte diese nicht unmittelbar unter der Genossenschaft gegründet werden, da Sie ansonsten auf die Vorteile einer sogenannten Doppelholding verzichten müssten.
Daher wird die operative GmbH unter der vermögensverwaltenden GmbH gegründet.
Klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach und ermöglicht Ihnen alle Vorteile für sich zu nutzen.