
Steuerfrei aus der Genossenschaft ausschütten?
Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?
Diese Woche unterbrechen wir unsere Themenreihe zu den Organen der Genossenschaft mit einem Sonderbeitrag zu dem aktuellen Stand der Bundestagswahlergebnisse 2021.
In diesem Beitrag teilt Herr Sven Leudesdorff-Pfeifer seine persönliche Einschätzung zur aktuellen Lage und deren Auswirkungen auf das Genossenschaftswesen und den Vermögensschutz.
Zum aktuellen Zeitpunkt können wir davon ausgehen, dass es eine SPD- und Grünen-dominierte Regierung geben wird.
Somit ist fest mit der Vermögensabgabe bei einem Vermögen von mehr als 2 Millionen Euro zu rechnen.
Umso wichtiger ist es nun, schnellstmöglich hinsichtlich Ihres Vermögensschutzes tätig zu werden.
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr Privatvermögen zu verringern, indem Sie einen Teil dessen in ein sogenanntes „Sondervermögen“ einbringen.
Wir gehen dabei davon aus, dass eventuelle „Schäden“ durch die ggf. anfallende Grunderwerbssteuer innerhalb der nächsten 5 Jahre aufgeholt werden.
Unserer Einschätzung nach wird zudem ein großer Unterschied bei der Besteuerung von Unternehmens- und Privatvermögen gemacht werden. Ziel sollte demnach sein, das private Vermögen so gering wie möglich zu halten, da dieses stärker besteuert werden wird als Unternehmensvermögen oder solches, das keiner Privatperson zugeordnet werden kann.
Die Genossenschaft ist eine hervorragende Möglichkeit Ihr Vermögen zu schützen, indem Sie dieses in die Genossenschaft einbringen.
Somit gehört dieses Vermögen dann der Genossenschaft als Körperschaft und kann Ihnen als Privatperson nicht zugeordnet werden.
Wir erwarten keine Einschränkungen für das Genossenschaftswesen, da selbst das Wahlprogramm der Grünen eine explizite Förderung von Genossenschaften vorsieht.
In unseren Augen ist die Genossenschaft somit eine schnelle, effiziente und langfristig funktionierende Lösung für Ihren Vermögensschutz.
Sollten Sie noch unentschlossen sein, ist jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen um sich zu informieren und zu gründen.
Unser Partner, die GuteGenossenschaft (GuGe eG) berät Sie gerne zu Ihrer Gründungsentscheidung und unterstützt Sie im Gründungsprozess.
Sind wir der richtige Partner?
Überzeugen Sie sich selbst von unserer Kompetenz: In diesem Video räumt Herr Leudesdorff-Pfeifer mit diversen Mythen rund um das Thema „Steuersparen mit einer Genossenschaft“ auf und erklärt wie es wirklich geht.
Sie können auch direkt ein unverbindliches Erstgespräch mit Herr Sven Leudesdorff-Pfeifer persönlich vereinbaren.
Hierbei erfahren Sie ob eine Genossenschaft die geeignete Lösung für Sie ist und wie eine Umsetzung Ihres Vorhabens aussehen kann.
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Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?

Heute haben wir gleich zwei gute Neuigkeiten für Bestandsgenossenschaften.
Zum einen können wir Ihnen einen neuen, hervorragenden Partner für D&O-Versicherungen vorstellen und zum anderen können wir Ihnen von unserem neuen Interessenverband für das Genossenschaftswesen berichten.

Den meisten Steuerberatern liegt seit dem 17.02.2026 eine erweiterte Verfügung des Landesamt für Steuern Bayern vor. Tatsächlich handelt es sich dabei um die alte Verfügung, allerdings mit dem Verweis, dass das Urteil, auf das sich bezogen wird, nicht rechtsgültig ist, sondern zur Revision vorliegt.
Was genau ist da eigentlich passiert?
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