Natürlich haben wir uns auch schnell um die Gründung selbst gekümmert. Damit sollte man nicht zu lange warten, da es hier viele Übersetzer-Strukturen braucht.
D.h. Sie benötigten Notare, Übersetzer und eine Bank – das magische Dreieck.
Die Übersetzer benötigen Sie dabei fortlaufend und häufig darf dies nicht Ihre Vertrauensperson vor Ort machen, sondern es muss ein neutraler Übersetzer eingesetzt und beurkundet werden.
Dies kann je nach Land variieren – wir empfehlen Ihnen also sich hier vorab ausreichend zu informieren und die Verfügbarkeiten und Preise zu klären.
Tatsächlich ist es in Armenien möglich innerhalb von wenigen Tagen zu Gründen und vollständig handlungsfähig zu sein – in Deutschland undenkbar.
Beispielsweise wird die Steuernummer für die neue Gesellschaft innerhalb von 12h vergeben.
Wir haben also in den ersten paar Tagen in Armenien die Gründung unseres Unternehmens vor Ort abgewickelt. Dazu zählten auch diverse Beurkundungen, unteranderem deshalb, da wir unsere Vertrauensperson vor Ort direkt bevollmächtigt haben.
So müssen wir für diverse Tätigkeiten nicht selbst ständig anreisen.
Etwas umständlicher verhielt es sich mit dem Bankkonto. Armenien hat ähnlich strenge Vorgaben gegen Geldwäsche wie Deutschland, weshalb zahlreiche Dokumente unterschrieben werden mussten.
Doch nachdem all diese Schritte abgewickelt waren, ging es dann ziemlich schnell. Mit der Eröffnung des Bankkontos ist das Unternehmen vollständig geschäfts- und handlungsfähig.