Das größte Problem ist die Fehlinterpretation des Genossenschaftsgesetzes als Steuergesetz durch diverse Gründer in Deutschland.
Dabei hat das Genossenschaftsgesetz als solches überhaupt nichts mit der steuerlichen Betrachtung zu tun, sondern es soll eine Förderstruktur für mehrere herstellen. Dabei ist es unabdingbar, das sich ein zusammenhängendes Gesamtbild ergibt.
Hinzu kommt, dass bei diesen Gründern elementare Dinge aus der Satzung herausgelöst werden, die eigentlich in der Satzung stehen müssten, weil das Gesetz sagt, dass diese Dinge in der Satzung geregelt werden müssen – anderenfalls gilt das bestehende Gesetz.
Diese Gründer jedoch versuchen diese Dinge über allgemeine Geschäftsordnungen von Vorständen, Aufsichtsräten oder der Genossenschaft selbst zu regeln. Dies ist aber per Gesetz nicht möglich.
Ähnliches gilt für die Förderrichtlinien, die dort festgelegt werden. Diese sind reine Lippenbekenntnisse, die vor dem Finanzamt keinen Bestand haben.
Ein Beispiel:
Die Genossenschaft “fördert” private Kreuzfahrten und interpretiert diese als Förderung eines interkulturellen Austauschs.