Das sind die wahren Vorteile einer Genossenschaft

Um Genossenschaften und Ihre Vor- und Nachteile kursieren viele Gerüchte und unterschiedliche Aussagen.

Dabei werden zum Teil utopische Vorstellungen verkauft, die zu einem völlig falschen Bild führen.

In diesem Beitrag möchten wir daher kurz aufzeigen, welche Vorteile die Genossenschaft tatsächlich mit sich bringt und was realistisch ist.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Die Erbschaftssteuer

Im Kommentar zum Bewertungsgesetz ist klar formuliert, dass die Bewertung immer zum Nennwert erfolgt.

Das heißt: Sie halten beispielsweise Mitgliederanteile mit einem Nennwert i.H.v. 5000 €. Bei Vererbung wird hier also auch nur der Nennwert der Mitgliederanteile herangezogen und nicht das Vermögen der Genossenschaft, da dieses ja der Genossenschaft und nicht Ihnen gehört.

 

Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht so durchgeführt werden, haben Sie noch immer den Vorteil, dass das Betriebsvermögen der Genossenschaft allen Mitgliedern zugerechnet wird.
Ein Beispiel: Ihre Genossenschaft hat 5 Mitglieder und ein Betriebsvermögen i.H.v. 10.000 €.
Im Falle der Vererbung würden Ihnen dann also 2.000 € zugerechnet werden. Die Erbschaftssteuer würde also nur auf ein 20% des Vermögens anfallen, was zu einer starken Verminderung der Erbschaftssteuer führt. Im Idealfall liegen sie dann sogar im Freibetrag.

Regelung der Unternehmensnachfolge

Die Genossenschaft eignet sich also hervorragend für Erbschaften. Das betrifft natürlich auch die Unternehmensnachfolge.

Hier können typische Fragestelltungen gelöst werden, wie z.B.:

Wegzug und Vermögensschutz

Auch hier wird, wie bei der Erbschaftssteuer, nur der Nennwert der Anteile herangezogen.

Dabei können, ähnlich wie bei der Erbschaft und der Asset Protection (Vermögensschutz), sämtliche Werte in die Genossenschaft eingebracht werden.

Dies ist inzwischen auch gerichtlich bestätigt: Sie können Werte in eine Genossenschaft oder ein darunter liegendes Tochterunternehmen hineinbringen!

 

Achtung: Je nach Wert können Steuern anfallen, die sich nicht reduzieren lassen. Wir empfehlen Ihnen sich hier immer für Ihre individuelle Situation beraten zu lassen.
Diese Beratung können Sie auch direkt bei uns erhalten – dabei kooperieren wir mit mehreren Steuerberatern aus unterschiedlichen Spezialgebieten und gewährleisten so eine optimale, individuelle Lösung.

Kosten in den Betriebsaufwand bringen

Kurz und einfach gesagt: Die Genossenschaft bietet die Möglichkeit bestimmte Dinge in den Aufwand zu bringen, die zuvor aus dem Privatvermögen hätten gezahlt werden müssen.

 

Wie und wann genau funktioniert das?

Die Genossenschaft hat einen sogenannten Fördergeschäftsbetrieb. Das heißt, sie macht irgendetwas und verdient damit Geld.
Das so verdiente Geld, darf die Genossenschaft im Fördergeschäftsbetrieb Ihren Mitgliedern zugute kommen lassen.

Tatsächlich soll das erwirtschaftete Geld der Genossenschaft sogar vornehmlich dafür eingesetzt werden die Mitglieder und Ihr wirtschaftliches Wachstum zu fördern.
Die Gewinnerzielungsabsicht steht also, anders als bei anderen Unternehmensformen, nicht im Vordergrund.

 

Achtung: Das geht natürlich nicht mit privaten Kosten, sondern es handelt sich Fördergeschäftsbetriebskosten, die im Zweck der Genossenschaft vermerkt sind.
Durch die richtige Ausgestaltung des Zwecks ist hier also vieles möglich, jedoch nicht alles: Natürlich können Sie nicht Ihr privates Essen von der Genossenschaft bezahlen lassen, genauso wenig wie Ihre Uhrensammlung o.Ä.

Es ist also ein grundlegendes und ausgereiftes steuerliches Konzept nötig, um überhaupt so agieren zu können.
Bei Gründungen durch die GuteGenossenschaft (GuGe eG), ist solch ein geprüftes und bewährtes Konzept der Grundstein für jede Genossenschaft.

Fazit

Was kann die Genossenschaft nun also bieten?

Eine ausführliche Erläuterung dieser Themen erhalten Sie in unserem Seminar am 22. Juni 2022.
Dabei haben Sie auch die Möglichkeit auf einen persönlichen Austausch mit Herrn Sven Leudesdorff-Pfeifer zu diesen Themen.

Über den untenstehenden Button erfahren Sie mehr über das Seminar und haben die Möglichkeit sich direkt anzumelden.

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Seminar zu Genossenschaften: Erbschaft, Vermögensschutz, Optimierung

Teilnahmemöglichkeit:

Präsenzseminar in Münster (Hessen) oder Online

 

Kosten:

  • 899 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
  • Bei Präsenzteilnahme: zzgl. 60€ Verpflegungspauschale pro Person

 

Mai-Aktion: Buchen Sie bis zum 31.05.2022 und zahlen Sie statt 899 € nur 799 € zzgl. MwSt.

Wann?

22.06.2022

09:00 – 16:00 Uhr

Referent(en)

Sven Leudesdorff-Pfeifer

Wo?

Präsenzseminar in Münster (Hessen)

oder Online-Teilnahme

Erben und Vererben mit Genossenschaften!
Vermögen schützen mit Genossenschaften!
National und international optimiert mit Genossenschaften agieren.

Dieses Seminar soll die vielfältigen Möglichkeiten aufzeigen, die wir mit Genossenschaften haben.
So können Sie die Erbschaftssteuer vermeiden, die Wegzugsbesteuerung optimieren und Unternehmen steueroptimiert an die nächste Generation oder einen Nachfolger übergeben.
Aber wir können auch Konzernstrukturen optimieren oder unserer Unternehmen in einem internationalen Kontext optimal verbinden.

 

Dabei werden gemeinsam Werte geschaffen und erhalten.

 

Ungeahnte Möglichkeiten ergeben sich auch für kleine Unternehmen und Strukturen:

  • Ob nun kleine Unternehmen oder Mittelstand,
  • Ob wenige Immobilien oder Millionenwerte
  • Ob einige Aktien und Krypto oder ein großes Depot
  • Sogar Mining, Staking, Leading

 

Wir zeigen was geht!

 

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