
Ausschüttungen und Anstellung oder Ehrenamt in der Genossenschaft?
Wie ist das mit der Sozialversicherungspflicht in der Genossenschaft? Kann man sich davon befreien lassen? Wenn ja: Wie?
Mit dieser Themenreihe möchten wir Ihnen eine kurze Übersicht zu den Vorteilen einer Genossenschaft geben. Diese Woche beschäftigen wir uns näher mit dem gemeinschaftlichen Wareneinkauf.
Was ist das eigentlich und worin liegen die Vorteile? Welche Stolpersteine gilt es zu vermeiden und wie lässt sich das am besten umsetzen?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Der gemeinschaftliche Wareneinkauf ist hoch interessant und bringt die Option auf attraktive Vorteile mit sich.
Dafür ist jedoch die richtige Einbindung in der Satzung der Genossenschaft nötig.
Beispielsweise muss dort als Gegenstand der Genossenschaft etwas enthalten sein, wie dass „gemeinschaftliche Waren eingekauft werden, insbesondere Fahrzeuge, Immobilien, Handelswaren“, etc.
Dies hat zur Folge, dass der Warenankauf ein wichtiger Bestandteil der Genossenschaft ist.
„Warenankauf“ bedeutet dann, dass Waren wie Fahrzeuge, Immobilien, etc. eingekauft und später im Rahmen des Fördergeschäftsbetriebes den Mitgliedern vermietet werden.
Die Waren, die die Genossenschaft so angekauft hat können den Mitgliedern nun stark vergünstigt zur Verfügung gestellt werden.
Die Genossenschaft kann diese Dinge also subventionieren, sofern sie aus dem Fördergeschäftsbetrieb, also dem selbst verdienten Geld, einen Überschuss generiert hat.
Ein Beispiel:
Ihre Genossenschaft kauf ein Reisemobil und vermietet dieses von 150 €/Tag an Dritte. Den Mitgliedern jedoch, kann dieses Reisemobil zu sehr viel attraktiveren Konditionen, bspw. für 10 €/Tag vermietet werden.
Ist der gemeinschaftliche Wareneinkauf richtig in der Satzung verankert, so lässt er sich sehr vielfältig nutzen.
Dabei muss natürlich die Voraussetzung erfüllt sein, dass genügend Überschuss für die Kosten im Fördergeschäftsbetrieb erwirtschaftet wurde.
Beispielsweise können so auch Lebensmittel wie Bio-Kisten und Hello Fresh-Boxen subventioniert werden.
Bei der Ermittlung des Mietpreises für die Mitglieder sollten immer die Anschaffungs- und Instandhaltungskosten der Ware bedacht werden. Das Verhältnis sollte also stimmig sein.
Der gemeinschaftliche Wareneinkauf kann vielfältig genutzt werden und birgt die Option auf attraktive Vergünstigungen für die Mitglieder.
Dabei muss jedoch die Einarbeitung in der Satzung der Genossenschaft ordentlich erfolgt sein und die Subventionierung der Waren für die Mitglieder muss aus dem im Geschäftsförderbetrieb erwirtschafteten Gewinn stattfinden.
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Wie ist das mit der Sozialversicherungspflicht in der Genossenschaft? Kann man sich davon befreien lassen? Wenn ja: Wie?
In der Genossenschaft können viele Kosten im Rahmen des gemeinschaftlichen Wareneinkaufs und der Mitgliederförderung durch die Genossenschaft getragen werden.
Aber es gibt auch Dinge, die die Genossenschaft eben nicht für ihre Mitglieder kaufen kann.
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