
Die vermögensverwaltende Genossenschaft
Diese Woche beschäftigen wir uns aus gegeben Anlass mit einer sehr spannenden Frage:
Kann eine Genossenschaft vermögensverwaltend tätig sein?
Welche Alternativen gibt es?
Die Deadline für die Eintragung ins Transparenzregister rückt immer näher.
Bis zum 30.06.22 muss sich jede Genossenschaft dort registriert haben.
Und nicht nur das: Haben Sie sich schon Gedanken zur anstehenden Verfahrensdokumentation und Ihren Versicherungen gemacht?
Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick und zeigen Ihnen mögliche Lösungen auf.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Alle Genossenschaften müssen sich dieses Jahr ins Transparenzregister eintragen. Die Frist hierfür endet schon sehr bald – nämlich am 30.06.2022.
Wir diese Frist nicht eingehalten, drohen empfindliche Strafen.
Tipp:
Wenn Sie dies nicht selbst machen können / möchten, erledigen wir das gerne für Sie – natürlich gegen ein kleines Entgelt.
Das gilt auch für die Tochtergesellschaften.
Am Ende dieses Beitrags haben Sie die Möglichkeit uns direkt zu kontaktieren.
Neben der Eintragung ins Transparenzregister ist Ihre Genossenschaft auch zur Verfahrensdokumentation verpflichtet.
Dies ist eine recht neue Regelung, bei der nun auch die Fristen langsam auslaufen.
Bei der Verfahrensdokumentation handelt es sich um die Dokumentation der gesamten Abläufe und Zusammenhänge, also bspw. wo gehen die Belge ein, wer ist für die Annahme zuständig, wer ist für die Post zuständig, welche Leistungen erbringt das Unternehmen selbst, welche externe Dienstleister, etc.
Dies ist ein fortlaufender Prozess, dessen Aufwand nicht zu unterschätzen ist.
Tipp:
Auch hier sind wir bereits entsprechend vorbereitet und können Ihnen Ihre Verfahrensdokumentation zu einem attraktiven Preis anbieten. Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme finden Sie am Ende dieses Beitrags.
Die Genossenschaft ist ebenfalls eine Körperschaft und sollte, wie auch andere Körperschaften, ordentlich versichert werden.
Dabei möchten wir Ihnen sehr dringend auch zu einer Managementversicherung (D&O-Versicherung) raten.
Außerdem gehören zu den üblichen Versicherungen:
Auch hier schaut sich der Verband die Versicherungssituation der Genossenschaft und die somit getragenen Risiken an.
Tipp:
Bei Bedarf vermitteln wir Sie gerne an unseren Ansprechpartner für Versicherungen.
Hier liegen bereits Erfahrungen mit Genossenschaften und den besonderen Ansprüchen vor.
Auch hierzu können Sie uns einfach anhand der untenstehenden Kontaktdaten kontaktieren.
Wenn Sie bei einem dieser Punkte Unterstützung benötigen, können Sie sich einfach über folgende Möglichkeiten mit uns in Verbindung setzen:
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Diese Woche beschäftigen wir uns aus gegeben Anlass mit einer sehr spannenden Frage:
Kann eine Genossenschaft vermögensverwaltend tätig sein?
Welche Alternativen gibt es?
Wir haben hier bereits diverse Beiträge zu gemacht und auch in unserem Newsletter und der Frage der Woche wurde dieses Thema immer wieder aufgenommen.
Dennoch handelt es sich noch immer um eine der beliebtesten Fragen unserer Kunden:
Kann die Genossenschaft für Ihr Mittagessen aufkommen?
Dieser Beitrag widmet sich einem etwas unangenehmen, aber dennoch sehr wichtigem Thema:
Kann die Genossenschaft vor Pfändung und so auch vor Insolvenz schützen?
Wie genau funktioniert das und welche Probleme können dabei auftreten?