
Ausschüttungen und Anstellung oder Ehrenamt in der Genossenschaft?
Wie ist das mit der Sozialversicherungspflicht in der Genossenschaft? Kann man sich davon befreien lassen? Wenn ja: Wie?
Zum 1. August 2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, kurz DiRUG, in Kraft. Neben Neuerungen wie der Online-Gründung von Kapitalgesellschaften bringt diese einige Änderungen für Unternehmen bei der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten mit sich.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Zur Offenlegung verpflichtet sind Gesellschaften, deren Rechtsform eine beschränkte Haftung gegenüber Dritten vorsieht. Hierzu gehören Kapitalgesellschaften (u.a. GmbH, UG, AG, Genossenschaft) sowie Personengesellschaften ohne unbeschränkt haftenden Gesellschafter (u.a. GmbH & Co. KG, UG & Co. KG).
Personengesellschaften können ebenfalls verpflichtet sein, wenn diese in drei aufeinanderfolgenden Jahren zwei dieser drei Merkmale erfüllen:
Zudem verpflichtet sind:
Auch verpflichtet sind Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit oder Gesellschaften in Insolvenz oder Liquidation.
Identifizierung per App
Identifizierung per Video-Telefonie
Identifizierung per aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Karte, elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel)
Wir empfehlen Ihnen dringend, zeitnah ab dem 01.08.2022 das Identifizierungsverfahren auf der Publikationsplattform durchzuführen und warten Sie nicht bis zum Tag der Übermittlung.
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Wie ist das mit der Sozialversicherungspflicht in der Genossenschaft? Kann man sich davon befreien lassen? Wenn ja: Wie?
In der Genossenschaft können viele Kosten im Rahmen des gemeinschaftlichen Wareneinkaufs und der Mitgliederförderung durch die Genossenschaft getragen werden.
Aber es gibt auch Dinge, die die Genossenschaft eben nicht für ihre Mitglieder kaufen kann.
Wie sieht es hier mit Führerscheinen, in diesem Fall mit einem Bootsführerschein aus?
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