
Betriebsaufspaltung bei Genossenschaften? – So können Sie sie vermeiden!
Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?
Zum 1. August 2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, kurz DiRUG, in Kraft. Neben Neuerungen wie der Online-Gründung von Kapitalgesellschaften bringt diese einige Änderungen für Unternehmen bei der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten mit sich.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Zur Offenlegung verpflichtet sind Gesellschaften, deren Rechtsform eine beschränkte Haftung gegenüber Dritten vorsieht. Hierzu gehören Kapitalgesellschaften (u.a. GmbH, UG, AG, Genossenschaft) sowie Personengesellschaften ohne unbeschränkt haftenden Gesellschafter (u.a. GmbH & Co. KG, UG & Co. KG).
Personengesellschaften können ebenfalls verpflichtet sein, wenn diese in drei aufeinanderfolgenden Jahren zwei dieser drei Merkmale erfüllen:
Zudem verpflichtet sind:
Auch verpflichtet sind Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit oder Gesellschaften in Insolvenz oder Liquidation.
Identifizierung per App
Identifizierung per Video-Telefonie
Identifizierung per aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Karte, elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel)
Wir empfehlen Ihnen dringend, zeitnah ab dem 01.08.2022 das Identifizierungsverfahren auf der Publikationsplattform durchzuführen und warten Sie nicht bis zum Tag der Übermittlung.
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge
Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?
Sie haben Ihre Genossenschaft gegründet, die Bankverbindung eingerechnet und es liegen bereits die ersten Rechnungen vor, doch Sie haben Ihren Geschäftsbetrieb noch gar nicht aufgenommen und entsprechend noch kein Geld in der Genossenschaft?
Der Zweck der Genossenschaft ist hier immer wieder ein großes Thema. Er muss korrekt formuliert und ausgestaltet sein, sollte ein paar inhaltliche Punkte umfassen, usw.
Daher stellt sich in der Beratung oft schnell die Frage: Welchen Zweck hat denn dann MEINE Genossenschaft?
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Copyright © GenoHeld 2025