Im Rahmen der GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) i.V.m. den vom Gesetzgeber ergänzten und in 2015 in Kraft getretenen GoBD („Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) wurde die Verfahrensdokumentation zur Pflicht.
Nach den GoBD müssen sich Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung lückenlos verfolgen lassen.
Dies gilt für beide Richtungen, also wie kommen die Daten in die Buchführung und umgekehrt, wo kommen sie her.
Es leuchtet ein, dass dies für einen sachverständigen Dritten nicht so leicht möglich ist, wenn eine Spezialsoftware quasi als Blackbox dazwischengeschaltet ist.