Urlaubsreise im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft?
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Worauf ist zu achten?
Wer sich mit Genossenschaften beschäftigt, stößt früher oder später auf den Begriff der kleinen, bzw. der großen Genossenschaft.
Doch was genau heißt das eigentlich und worin unterscheiden sich die Formen auf im Gesetz?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Hier möchten wir einmal die die grundsätzlichen Unterschiede zwischen einer kleinen und einer großen Genossenschaft gegenüberstellen:
Die GuteGenossenschaft gründet in der Regel kleine Genossenschaften, da wir hier gewisse Vereinfachungsvorschriften haben, die es dem Verband beispielsweise erlauben ein weniger umfangreiches Gutachten zu erstellen als vergleichsweise bei einer großen Genossenschaft.
Zudem ist auch die Prüfung der kleinen Genossenschaft sehr viel günstiger, da weniger geprüft werden muss.
Sollten Sie in Ihrer kleinen Genossenschaft die Grenze für die Bilanzsumme überschreiten, so wird Ihre Genossenschaft zumindest prüfungsseitig zu einer großen Genossenschaft.
Tatsächlich werden Sie jedoch erst mit der Aufnahme des 21. Mitglieds zu einer echten großen Genossenschaft. Dieser Beitritt muss dann durch die Generalversammlung beschlossen werden.
Dies zieht auch zwingend eine Satzungsänderung nach sich, um die darin enthaltenen Regelungen an die große Genossenschaft anzupassen.
Die kleine Genossenschaft bringt viele Vorteile mit sich, weshalb wir i.d.R. auch zu solch einer kleinen Genossenschaft raten.
Wenn Sie am überlegen sind von einer kleinen zu einer großen Genossenschaft zu wechseln, sprechen Sie uns gerne an.
Generell empfiehlt es sich jedoch, wenn möglich, bei einer kleinen Genossenschaft zu bleiben um hier weiterhin von den Erleichterungen zu profitieren.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an unseren Gründungspartner – die GuteGenossenschaft (GuGe eG):
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