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Das neue Nachweisgesetz im Arbeitsrecht

Seit dem 01.08.2022 regelt das neue Nachweisgesetz neue zusätzliche Pflichtangeben für Arbeitsverträge und zwar für alle Arten von Arbeitsverträgen, darunter auch die Minijob-Verträge.

Welche Änderungen in Arbeitsverträgen vorgenommen werden müssen und wen es betrifft, erläutern wir in diesem Beitrag.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Was gilt für "alte" Verträge?

Eins vorab: Alte, bereits geschlossene Verträge sind von der Neuregelung nicht betroffen.

Die Arbeitnehmer haben jedoch den Anspruch innerhalb von 1 Woche Informationen aus dem neuen Nachweisgesetzt zu erhalten. In der Praxis heißt das, dass der alte Arbeitsvertrag dann an die neuen Anforderungen angepasst werden soll.

Was gilt für "neue" Verträge?

Alle anderen, neuen Verträge, die ab dem 01.08.2022 geschlossen werden, müssen an die Anforderungen des Nachweisgesetztes angepasst werden.

Hier sind einige der Neuregelungen, die in neuen Arbeitsverträgen geregelt werden müssen:

  • Arbeitsort

    Zusätzlich zu den bereits anzugebenden Angaben zum Arbeitsort (zumeist im Büro des Arbeitgebers) muss nun auch angegeben werden, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz frei wählen kann. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn der Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten kann

  • Vergütung

    Neben der Höhe der Vergütung müssen nun die Bestandteile klar definiert und aufgeführt werden, dazu auch die Zusammensetzung der Überstunden.
    Bei Überstunden müssen Art und Weise der Anordnung der Überstunden ebenfalls aufgeführt werden.

  • Arbeitszeit

    Zu nennen sind nicht nur die Arbeitszeiten, sondern auch Ruhepausen, Ruhezeiten und ggf. Schichtarbeitszeiten.

  • Fortbildung

    Etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers auf Fortbildungen müssen im Arbeitsvertrag geregelt werden.

  • Betriebliche Altersvorsorge

    Sollte eine betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber vorliegen, müssen zusätzliche Angaben zum Versorgungsträger gemacht werden. Art und Weise der Versorgung kann dann unter den Bestandteilen der Vergütung näher präzisiert werden.

  • Kündigung

    Zusätzlich zu den Fristen und der Art des Kündigungsschreibens, muss nun das Verfahren der Kündigungsschutzklage detailliert dargestellt werden. Was das genau bedeutet und welche Angaben konkret eingeführt werden, ist noch nicht klar. Jedoch gilt prinzipiell: Je genauer desto besser.
    Zudem sollten diese Regelung auch solche Betriebe aufnehmen, die noch nicht die Schwelle zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetztes überschritten haben, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft diese Schwelle durch die Aufnahme neuer Arbeitnehmer überschritten wird.

Bei Fragen rund um das Thema stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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