Für jede neu gegründete Genossenschaft steht im ersten Betriebsjahr eine ordentliche Prüfung durch den Verband an.
Nun gibt es Genossenschaften, die von anderen Gründern gegründet wurden und bei einem bestimmten Verband in Deutschland sind.
Hier hat keine ordentliche Prüfung stattgefunden, sondern den Genossenschaften wurde zugsichert, dass sich der Verband um alles nötige kümmern wird.
Nachdem das Wirtschafts-, bzw. Innenministerium der jeweiligen Bundesländer dann Druck auf den Verband ausgebübt hat, wurde diesen Genossenschaften durch den Verband ein Fragebogen gegeben, den die Genossenschaften ausfüllen sollten.
Dies sollte dann in der Vorstellung des Verbandes die Prüfung darstellen.
Dies sieht die Wirtschaftsprüfungskammer natürlich anders.
Jedoch hat nicht der Verband den Ärger bekommen, sondern die Vorstände der betroffenen Genossenschaften.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Vorstand die Pflicht hat, die Genossenschaft ordnungsgemäß zu führen und sich um die regelmäßige Prüfung zu kümmern.
Aufgrund dessen kam es sogar zu Steuerstrafanzeigen gegen diverse Vorstände, die gar nicht wussten was passiert ist.