
Was kommt nach der Gründung der Genossenschaft?
Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
2022 ist vorbei und wir haben uns natürlich schon Gedanken für das neue Jahr gemacht.
Daher möchten wir diesen Beitrag nutzen, um Ihnen einen kurzen Ausblick darauf zu geben, worauf Sie und Ihre Genossenschaft sich dieses Jahr mit uns freuen können.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Unser Seminar zum Projekt Genossenschaft war letztes Jahr sehr gut besucht und wir freuen uns sehr über das positive Feedback der Gründer und Gründerinnen.
Dieses Tagesseminar möchten wir auch in diesem Jahr wieder sehr kostengünstig anbieten, damit auch wirklich jeder Interessent teilnehmen kann und herausfindet ob die eigene Idee mit einer Genossenschaft umsetzbar ist.
Alle Termine für dieses Jahr stehen bereits fest. Bei Bedarf können jedoch noch zusätzliche Termine angesetzt werden:
Natürlich wird es auch weiterhin für Gründungsinteressierte unser kostenfreien Webinar geben, welches 1x / Monat stattfindet – meist an einem Mittwoch Abend.
Wir werden Ihnen dieses Jahr immer wieder kurze Seminare und Webinare anbieten, welche nur 1-2 Stunden dauern – d.h. keine Ganztagesseminare, für die Sie sich den ganzen Tag oder gar mehrere Tage freischaufeln müssen.
Am 15. Februar 2023 erwartet Sie ein Webinar zur Mindestbemessungsgrundlage mit Dr. Jens-Peter Damas von Wilde & Partner, einem unserer Kooperationssteuerberater und Sven Leudesdorff-Pfeifer, sowie eventuellen Überraschungsgästen.
Hier geht es um Förderungen und Vergünstigungen und insbesondere die richtige, umsatzsteuerliche Behandlung.
Es wird ein spannendes Jahr für uns, unsere Kunden und alle Genossenschaften.
Wie immer wird sich vielen bewegen, darunter auch das Steuerrecht.
Wir bleiben gespannt, wie es mit der Vermögenslosigkeit, dem Lastenausgleich, Der Erbschaftssteuer und der Vermögensbesteuerung weitergeht.
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Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
In letzter Zeit erhalten wir viele Anfragen von Menschen, die Genossenschaften gegründet haben, welche jetzt jedoch leider nicht funktionieren.
Das liegt oft an einer fehlerhaften Beratung durch die Berater, die die Gründung begleitet haben, oder durch das „Außer-Acht-lassen“ der steuerlichen Aspekte.
Wie können Sie sich also selbst schützen? Welche großen Fehler gilt es zu vermeiden?
Nicht verpassen: 3 wichtige Termine und Fristen für Sie und Ihre Genossenschaft.
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
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