Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Kann man eine Genossenschaft beherrschen?

Zum Ende des Jahres widmen wir uns mit diesem Beitrag einem sehr spannenden Thema:
Kann man als Einzelperson eine Genossenschaft beherrschen?
Wenn ja: Wie?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Was sagt das Gesetz?

Nach dem Genossenschaftsgesetzt ist eine Beherrschung durch eine Einzelperson nicht möglich.

Die Genossenschaft ist ein demokratisches Instrument, in dem die Gesamtheit der Mitglieder bestimmt.

Gibt es eine Lücke?

Ja, die gibt es. Denn wer die Mitglieder bestimmt, bestimmt auch wie abgestimmt wird.

So kann auch bei einer Genossenschaft ein einzelnes Mitglied ein gewisses Maß der Beherrschung haben, auch wenn der- oder diejenige formell nicht mehr Stimmrechte hat.

 

Konkret bedeutet dies: Durch die Auswahl der Mitglieder, kann zu einem bestimmten Grad Einfluss auf die Entscheidungen der Genossenschaft genommen werden.

Interne Regelungen

Häufig kommt dabei die Frage auf: Kann man auch untereinander, also zwischen den Mitgliedern regeln, wer sich wann wie verhält?
Die Antwort ist einfach: Ja – mit einem GbR-Vertrag.

 

Dies macht bspw. dann Sinn, wenn ein Mitglied Immobilien einbringt und hier ein Vorkaufsrecht haben möchte.

Fazit

Die Beherrschung einer Genossenschaft ist durchaus möglich, allerdings nur über einen Umweg.

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