
Was kommt nach der Gründung der Genossenschaft?
Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
Zum Ende des Jahres widmen wir uns mit diesem Beitrag einem sehr spannenden Thema:
Kann man als Einzelperson eine Genossenschaft beherrschen?
Wenn ja: Wie?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Nach dem Genossenschaftsgesetzt ist eine Beherrschung durch eine Einzelperson nicht möglich.
Die Genossenschaft ist ein demokratisches Instrument, in dem die Gesamtheit der Mitglieder bestimmt.
Ja, die gibt es. Denn wer die Mitglieder bestimmt, bestimmt auch wie abgestimmt wird.
So kann auch bei einer Genossenschaft ein einzelnes Mitglied ein gewisses Maß der Beherrschung haben, auch wenn der- oder diejenige formell nicht mehr Stimmrechte hat.
Konkret bedeutet dies: Durch die Auswahl der Mitglieder, kann zu einem bestimmten Grad Einfluss auf die Entscheidungen der Genossenschaft genommen werden.
Häufig kommt dabei die Frage auf: Kann man auch untereinander, also zwischen den Mitgliedern regeln, wer sich wann wie verhält?
Die Antwort ist einfach: Ja – mit einem GbR-Vertrag.
Dies macht bspw. dann Sinn, wenn ein Mitglied Immobilien einbringt und hier ein Vorkaufsrecht haben möchte.
Die Beherrschung einer Genossenschaft ist durchaus möglich, allerdings nur über einen Umweg.
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Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
In letzter Zeit erhalten wir viele Anfragen von Menschen, die Genossenschaften gegründet haben, welche jetzt jedoch leider nicht funktionieren.
Das liegt oft an einer fehlerhaften Beratung durch die Berater, die die Gründung begleitet haben, oder durch das „Außer-Acht-lassen“ der steuerlichen Aspekte.
Wie können Sie sich also selbst schützen? Welche großen Fehler gilt es zu vermeiden?
Nicht verpassen: 3 wichtige Termine und Fristen für Sie und Ihre Genossenschaft.
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