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Ab wieviel Vermögen lohnt sich eine Genossenschaft?

Ob und ab wann sich eine Genossenschaft für Sie lohnt oder nicht, kommt darauf an aus welchem Grund Sie überhaupt gründen möchten.

In diesem Beitrag schauen wir uns diese Gründe einmal genauer an und erklären wann und inwieweit eine Genossenschaft hier helfen kann.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Warum eine Genossenschaft?

Die Genossenschaft bietet die Option ein Problem mehrerer Menschen in einer Struktur zu lösen. Bspw. haben 5 Leute das gleiche Problem und schließen sich in einer Genossenschaft zusammen um dieses Problem zu lösen – zusammen geht es besser als allein.

 

Es gibt aber auch andere Beweggründe, aus denen Menschen gerne eine Genossenschaft gründen möchten.

Hierzu zählt beispielsweise die Angst vor einer drohenden Vermögensabgabe. Die Gründer glauben hier, mit der Genossenschaft einen Weg gefunden zu haben, um ihr bspw. vor wirtschaftlicher Enteignung zu schützen.

 

Ein anderer und sehr beliebter Grund für die Gründung ist die Einsparung bei der Erbschaftssteuer.

Da dies ein echter Klassiker ist, werden wir uns diesen Fall nun einmal im Detail anschauen.

So funktioniert die Erbschaftssteuer

Die Funktionsweise ist eigentlich ganz einfach:
Sie haben ein Vermögen, das Sie im Falle Ihres Ablebens vererben – entweder gesetzlich und gemäß Ihres Testaments.

Nun wird das Gesamtvermögen ermittelt, welches an die einzelnen Erben geht.

Dieses Vermögen muss nach Abzug des jeweiligen Freibetrags versteuert werden.

 

Meist liegt die Erbschaftssteuer zwischen 7 – 15 %. Natürlich gibt es auch andere Fälle, aber dies ist die häufigste Spannweite.

 

Ein Beispiel:
Person A verstirbt und hinterlässt ein Vermögen im Gesamtwert von 2 Mio. €, welches nun an die Ehefrau und die zwei gemeinsamen Kinder vererbt wird.

Nun werden hiervon die Freibeträge abgezogen.

Bei Ehepartnern liegt dieser Freibetrag bei 500.000 €, bei Kindern bei 400.000 €, usw.

In unserem Beispiel sind also 1,3 Mio. € von den 2 Mio. € erbschaftssteuerfrei.

Ab wann lohnt sich der Weg über eine Genossenschaft?

Dank der Freibeträge ist es also gar nicht immer nötig etwas zu unternehmen.

Daraus ergibt sich natürlich die Frage, ab welchem Gesamtvermögen eine Genossenschaft zur Einsparung bei der Erbschaftssteuer überhaupt sinnvoll ist.

 

Wenn wir einmal alle anderen Faktoren außen vor lassen (wie z.B. Förderungen & Vergünstigungen), müssten Sie die Kosten der Genossenschaft der Ersparnis bei der Erbschaftssteuer gegenüber stellen.

 

Gehen wir einmal davon aus, dass die Genossenschaft 20 Jahre lang betrieben wird, bis der entsprechende Erbfall eintritt.

Wenn wir mit Kosten i.H.v. 5.000 € / Jahr rechnen, so entstehen in den 20 Jahren Gesamtkosten von 100.000 €. 

Die Überlegung ist nun also: Ab welchem Vermögen sind die Kosten für die Genossenschaft geringer als die anfallende Erbschaftssteuer?

Die Grenze beginnt hier ab ca. 2 Mio. €. D.h. wenn Ihr Vermögen 2 Mio. € beträgt, liegen Sie bei der Erbschaftssteuer knapp über den 100.000 €.

 

Natürlich gibt es hier mehrer Faktoren, wie bspw. die Dauer bis zum Eintritt des Erbschaftsfall.

Rechnen Sie mit 30 statt 20 Jahren, liegen die Kosten eben schon bei 150.000 €.

Ist Ihre Vermögen entsprechend höher lohnt sich das natürlich immernoch:

Bei einem Vermögen von 3 Mio. € wird schon eine Erbschaftssteuer von ca. 205.000 € fällig, bei 5 Mio. € sogar 555.000 €.

Natürlich gibt es hier immer Schwankungen, da die unterschiedlichen Personen auch unterschiedlich gewertet werden und es natürlich auch darauf ankommt wie viele Erben es insgesamt gibt, etc.

 

Was bedeutet das nun konkret?

Bei einem Gesamtvermögen von ca. 2 Mio. € ist die Rechnung noch sehr knapp. Ab 2,5 Mio. € sieht es da schon viel eindeutiger aus und wir würden Ihnen empfehlen über einer erbschaftssteuerliche Gestaltung mit einer Genossenschaft nachzudenken.

Natürlich muss nicht immer die Genossenschaft der ideale Weg sein.

Gemeinsam mit unserem kooperierenden Steuerberater Dr. Jens-Peter Damas beraten wir Sie gerne in Ihrem individuellen Fall.

 

Wichtig: Bitte vergessen Sie nicht, dass die Genossenschaft während des gesamten Zeitraums ja auch tatsächlich betrieben werden muss. D.h. sie hat einen Zweck und einen Geschäftsbetrieb.

Einsparung durch optimale Nutzung

Dies ist natürlich eine sehr grobe Betrachtungsweise.

Tatsächlich lässt sich eine Genossenschaft auch in anderen Bereichen durch Sondereffekte so gut nutzen, dass Sie sehr große Einsparungen haben, die Sie hier natürlich gegenrechnen können.

In diesem Fall bezahlt sich der Betrieb der Genossenschaft selbst und sie erwirtschaftet zudem auch zusätzlich eigenes Geld.

 

Zudem kommt es auch darauf an, wie das Vermögen aussieht. Besitzen Sie bspw. 2 Mio. € in Immobilienvermögen, lassen sich wieder andere Gestaltungsmöglichkeiten nutzen.

 

Ein weiterer und nicht unerheblicher Faktor, ist die Versteuerung in der Genossenschaft. Hier besteht ja schon ein Unterschied von 15% zum Spitzensteuersatz.

Also zahlen Sie 30% Steuern anstatt 45%, haben es aber dann nicht in Ihrer Tasche sondern eben in der Genossenschaft. 

Fazit

Es ist uns sehr wichtig zu betonen, dass die Genossenschaft kein Steuersparmodell ist!

Es gibt Effekte, die dann eben zu solchen Vorteilen führen, aber die Genossenschaft ist nicht per se dazu da um Steuern zu sparen.

 

Wie so oft muss also individuell entschieden werden, ob eine Genossenschaft für Sie Sinn macht und von welchen Vorteilen Sie konkret profitieren können.

Dabei kommt es zunächst darauf an, was Sie mit der Genossenschaft erreichen möchten.

Und auch wenn es um die Minderung der Erbschaftssteuer geht, muss genau geschaut werden wie die Genossenschaft betrieben werden soll, welche Kosten entstehen und wie am Ende eine tatsächliche Ersparnis ausfallen würde.

Als Daumenregel können Sie aber davon ausgehen, dass eine Genossenschaft zur erbschaftssteuerlichen Gestaltung ab einem Vermögen i.H.v. 2 – 2,5 Mio. € Sinn macht.

 

Sehr gerne beraten wie Sie hier ausführlich und schauen welche Struktur für Sie und Ihr Ziel an sinnvollsten ist.

Kontaktieren Sie und gerne unter info@gutegenossenschaft.de

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