Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Ausschluss von Mitgliedern aus einer Genossenschaft

In unserem Kundenportal kam kürzlich die Frage nach dem Ausschluss von Mitgliedern aus der Genossenschaft auf.

Wir möchten diese Gelegenheit nutzen hier etwas ausführlicher darauf einzugehen und näher beleuchten was in welchen Fällen möglich ist.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Begründeter Ausschluss

Anders als bspw. bei der GmbH und ihren Gesellschaftern, ist es bei der Genossenschaft möglich, ein Mitglied aus einem sachlichen Grund auszuschließen.

Daraus ergibt sich natürlich die Frage: Was ist ein sachlicher Grund?

Hier hilft Ihnen ein kurzer Blick in Ihre Satzung weiter.

Der Zweck umfasst i.d.R. einen gemeinschaftlichen Auftritt und die gegenseitige Unterstützung der Mitglieder.

Ist das betroffene Mitglied also inaktiv, engagiert sich nicht und interessiert sich nicht, so widerspricht dies dem Zweck der Genossenschaft und stellt einen sachlichen Grund zum Ausschluss dar.

Ablauf des Ausschlusses

Dem betroffenen Mitglied muss immer die Möglichkeit gegeben werden, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Dies bedeutet, dass zunächst überhaupt ein Vorwurf gemacht werden muss.

 

Der Ausschluss ist Sache des Vorstands der Genossenschaft.

Das bedeutet, dass der Vorstand ausschließt und dem Mitglied erklärt, dass dieses von nun an nicht mehr von den Vorteilen der Genossenschaft profitieren kann und zum Ende des Jahres (oder, je nach Satzung, zu einem anderen festgesetzten Zeitpunkt) aus der Genossenschaft ausscheidet.

 

Von da an darf das Mitglied auch an keiner Sitzung mehr teilnehmen.

Natürlich kann das Mitglied diesem Ausschluss widersprechen.

Hier kann es sich zunächst an den Vorstand wenden und im zweiten Schritt an die Generalversammlung, bzw. den Aufsichtsrat.

Hier wird dann bei der nächsten Versammlung über den Ausschluss abgestimmt, ob dieser bestehen bleibt oder zurück genommen wird.

Sollte der Ausschluss bestehen bleiben und das Mitglied möchte weiterhin dagegen vorgehen, so bleibt ihm theoretisch noch der Rechtsweg.

In diesem Fall geht der Ausschluss also vor Gericht.

Erfahrungsgemäß wird der Ausschluss auch hier nicht aufgehoben werden, denn warum sollte das Mitglied, gerade bei einer kleinen Genossenschaft, Mitglied bleiben, wenn es dort offensichtlich durch alle anderen unerwünscht ist?!

 

Selbstverständlich muss das Mitglied nach Ausschluss das Auseinandersetzungsguthaben / das Geschäftsguthaben ausgezahlt bekommen.

Hat es Anteile zum Nennwert von 100 €, so erhält es 100 €, usw.

Optionsvertrag

Es besteht auch die Möglichkeit diesen unangenehmen Weg zu vermeiden indem man bereits vorher einen zivilrechtlichen Vertrag (Optionsvertrag) abschließt.

Mehr Informationen dazu finden unsere Kunden in unserem neuen Kundenportal.

Fazit

Es ist möglich Mitglieder aus der Genossenschaft auszuschließen, sofern ein sachlicher Grund dafür vorliegt.

Dieser Grund kann vieles sein, aber ein Blick in Ihre Satzung und den Zweck Ihrer Genossenschaft kann hier weiterhelfen.

 

Wichtig ist auch, dass der richtige Ablauf eingehalten wird.

Über den Autor

Entdecken Sie weitere Beträge

Warum gibt es unterschiedliche Aussagen zum Thema Förderungen in Genossenschaften?

Förderungen in Genossenschaften:
Warum gibt es unterschiedliche Aussagen?

Warum werden Förderungen und Vergünstigungen in Genossenschaften teilweise sehr unterschiedlich bewertet?

Genau diese Frage kam in unserem großen Förderwebinar besonders häufig auf. In diesem Beitrag erklären wir, warum es bei vielen Förderungen keine einheitliche Bewertung gibt, weshalb unterschiedliche Aussagen trotzdem gleichzeitig nachvollziehbar sein können und warum wir bei bestimmten Gestaltungen bewusst Vorsicht empfehlen.

Weiterlesen »
Genossenschaft und Vermögensgestaltung: So lassen sich Strukturen sinnvoll kombinieren

Genossenschaft und Vermögensgestaltung: So lassen sich Strukturen sinnvoll kombinieren

Unternehmer und vermögende Personen müssen ihre Unternehmens- und Vermögensstrukturen immer wieder an neue wirtschaftliche und steuerliche Rahmenbedingungen anpassen.

Dabei geht es längst nicht nur um die Genossenschaft allein. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Möglichkeiten sich rund um die Genossenschaft und weitere Rechtsformen ergeben, wie unterschiedliche Strukturen miteinander kombiniert werden können und welche Angebote wir dafür aktuell bereitstellen.

Weiterlesen »
Genossenschaft einfach und kostengünstig selbst gründen - mit unserem Meisterkurs

Genossenschaften gründen
– schnell und günstig mit unserem Meisterkurs

Schon gewusst? Mit unserem Meisterkurs können Sie Ihre Genossenschaft einfach und kostengünstig selbst gründen.

Dabei lernen Sie Schritt für Schritt, wie die Gründung funktioniert und welche Unterlagen dafür notwendig sind.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie der Meisterkurs aufgebaut ist und welche Möglichkeiten sich ergänzend durch unseren Workshop zur Unternehmens- und Vermögensgestaltung ergeben.

Weiterlesen »
GenoHeld Logo schwarz weiß

Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.

Copyright © GenoHeld 2026

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie wöchentlich die neusten Informationen rund um das Thema Genossenschaft.

Wir verwenden Sendinblue als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Sendinblue zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.