
Kann die Genossenschaft Darlehen an Mitglieder vergeben?
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
Was passierrt eigentlich am Ende der Gründung und welche Schritte müssen nach der vollendeten Gründung vollzogen werden?
Worauf sollten sie achten und wie können Sie sich optimal vorbereiten?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Angenommen, Sie haben alle wichtigen Schritte abgeschlossen, d.h. Sie haben eine ordentliche Satzung, einen Business- und Finanzplan, sämtliche Gründungsunterlagen und Ihre Genossenschaft ist Mitglied bei einem Genossenschaftsverband.
Nun gibt es einige Schritte, die Sie erledigen sollten.
Hier gilt es, die richtige Bank zu finden.
Am besten Sie wählen Ihre Hausbank oder die Volksbanken, bzw. alternativ eine Sparkasse.
Hier haben wir mit den kleinen Genossenschaften die besten Erfahrungen gemacht.
Da es sich bei diesen Banken selbst um Genossenschaften handelt, ist hier auch bereits ein Verständnis ür die Rechtsform und Ihre Bedürfnisse vorhanden.
Wichtig ist: Sie selbst können diese Steuernummer gar nicht beantragen – das muss ein Steuerberater machen.
Warum?
Sie haben zu diesem Zeitpunkt noch keine Genossenschaftsregister-Nummer.
Diese ist aber nötig, damit Sie selbst den Antrag auf die Steuernummer stellen können.
Wenn diese Registernummer noch nicht vorliegt, ist die Beantragung nur durch einen Steuerberater möglich.
Damit Ihre Genossenschaft tätig werden kann, muss natürlich auch das Gewerbe angemeldet werden.
Achten Sie dabei darauf, dass Sie nicht den Zweck und Gegenstand der Genossenschaft angeben.
Genossenschaften, die durch uns gründen, erhalten für diese Anmeldung bereits das entsprechende Dokument.
Warum ist hier mit Vorsicht zu agieren?
Die Gewerbeanmeldung ist ein sehr entscheidender Schritt. Dabei sollte die Tätigkeit so angegeben werden, dass hierfür keine weiteren Genehmigungen oder Zulassungen von Nöten sind.
Wenn Sie im Genossenschaftsregister eingetragen sind und Ihre Registernummer erhalten haben, müssen Sie sich noch im Tranzparenzregister eintragen.
Nähere Informationen zum Transparenzregister finden Sie hier in unserem früheren Beitrag.
Als nächster Schritt erfolgt die Verfahrensdokumentation.
Diese ist wichtig, damit bei einer Prüfung durch den Verband oder das Finanzamt alle wichtigen Schritte und Entscheidungen nachvollzogen werden können.
Diese Verfahrensbeschreibung ist übrigens nicht nur bei Genossenschaften verpflichtend, sondern auch bei GmbHs und eigentlich allen Strukturen.
Falls nicht bereits geschehen, können Sie nun Ihre Werte einbringen, wie bspw. GmbHs, Personengesellschaften, Anteile an KGs, AGs und UGs, aber auch Immobilien usw.
Wie genau diese Einbringung abläuft, erklären wir in den kommenden beiträgen etwas näher.
Ansonsten können Sie sich natürlich auch gerne direkt an uns wenden:
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
In der Regel raten wir zur Zeichnung weiterer Anteile anstelle eines Darlehens.
Allerdings kann es auch Situationen geben in denen viele Hunderttausend benötigt werden.
Wir erklären Ihnen kurz wie eine Lösung aussehen kann.
Sommerzeit ist Reisezeit. Zumindest gilt das für für viele unserer Kunden. Und da kommt natürlich oft die Frage auf, ob die Urlaubsreise von der Genossenschaft als Mitgliederförderung umgesetzt werden kann.
Ob und wie erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Copyright © GenoHeld 2025