
So nutzen Sie den Vorstand in der Genossenschaft richtig
Der Vorstand ist ein wichtiges Organ in der Genossenschaft. Doch was ist hier eigentlich möglich und wie kann das Vorstandsamt optimal gestaltet werden?
Wir arbeiten bereits seit mehreren Jahren an dem Thema der Einbringung von Werten in Körperschaften, wie bspw. die Genossenschaft.
Dabei haben wir die bestmögliche Vorgehensweise ermittelt und unseren Prozess optimiert, welchen wir Ihnen in diesen Beitrag kurz vorzustellen werden.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Viele unserer Kunden möchten ihre (Vermögens-)Werte wie bspw. Immobilien oder Unternehmen in ihre Genossenschaft einbringen.
Der Grund dafür liegt meist im Vermögensschutz und der erbschaftssteuerlichen Gestaltung.
Dabei ist der Vorgang der Einbringung oftmals sehr kosten- und steuerintensiv, weshalb wir uns gemeinsam mit ausgewählten Steuerberatern auf die Suche nach der optimalen Lösung gemacht haben.
Hier geht es uns vor allem auch um die Vereinfachung der Einbringung und die Beschleunigung des Vorgangs.
Der bisherige Ablauf war etwas kompliziert und langatmig mit mehreren Ansprechpartnern und Zuständigkeiten.
Diesen Prozess haben wir nun für Sie vereinfacht:
1. Beratungsgespräch:
Zukünftig wird es ein gemeinsames Beratungsgespräch mit einem Berater und Herrn Sven Leudesdorff-Pfeifer geben.
Dieses Gespräch dient der Feststellung des Status Quos, bzw. der Analyse Ihrer individuellen Situation.
Dabei werden Fragen geklärt wie bspw.:
In diesem Gespräch wird also auf Ihre individuelle Situation eingegangen und geschaut, welches Ergebnis für Sie am sinnvollsten ist und wie Sie am einfachsten und kostengünstigsten dort hingelangen.
2. Steuerliches Gutachten
Im Nachgang an das Beratungsgespräch und nach Ihrer Bestätigung, dass der Fall durch uns korrekt aufgenommen wurde, erstellen wir ein entgeltliches steuerliches Gutachten, welches Ihnen schriftlich zur Verfügung gestellt wird.
3. Umsetzung
Basierend auf diesem Gutachten können Sie dann entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.
Es ist Ihnen möglich mit Hilfe des Gutachtens den Einbringungsvorgang gemeinsam mit Ihrem eigenen Steuerberater und/oder Notar umzusetzen.
Alternativ können auch wir gemeinsam mit unseren kooperierenden Steuerberatern die Einbringung für Sie vornehmen.
Der Vorteil dabei ist, dass unsere Steuerberater bereits mit diesen Vorgängen vertraut sind und auch die Buchungen korrekt gestalten können.
Prinzipiell kann also eigentlich jeder Wert in die Genossenschaft gebracht werden.
Manchmal ist dies jedoch gar nicht so sinnvoll, bspw. aufgrund einer sehr hohen steuerlichen Belastung oder anderer Hindernisse.
Natürlich gibt es auch hier immer wieder Spezialfälle, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen.
Bspw. kann es in Einzelfällen nötig sein eine Transaktionskanzlei einzusetzen.
Auch in diesen Fällen können wir Sie sehr gerne unterstützen.
Generell gilt: Die Einbringung ist möglich, sobald die Genossenschaft im Register eingetragen ist.
Achtung: Bei Genossenschaften, die nicht durch die GuGe eG (GuteGenossenschaft) gegründet wurden, kann für den Vorgang eine Anpassung der Satzung notwendig sein.
Wir haben unseren Prozess für die Einbringung von Werte in eine Genossenschaft vereinfacht und können Sie hier nun leichter und schneller unterstützen.
Bei Interesse oder Fragen können Sie sich gerne direkt an uns wenden:
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