
Was kommt nach der Gründung der Genossenschaft?
Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
Viele unserer Kunden möchten verschiedenste Werte in die Genossenschaft einbringen.
Dazu zählen bspw. Immobilien, Unternehmen, etc.
Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein und funktioniert das eigentlich?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Bevor Sie sich mit dem Ablauf der Einbringung beschäftigen, macht es Sinn sich die Frage zu stellen, was denn überhaupt eingebracht werden kann:
Bei der Einbringung von Geldbeständen ist Vorsicht geboten – dies sollte bereits vor dem Abschluss der Gründung erfolgen.
Im Nachhinein ist dies so nur über die Zeichnung weiterer Geschäftsanteile möglich, was viele Vorteile, bspw. im Bereich der Erbschaftssteuer ausschließt.
Damit eine Einbringung überhaupt möglich ist, muss die Genossenschaft zunächst im Genossenschaftsregister eingetragen sein und eine Steuernummer haben.
Somit reicht es völlig aus, dieses Thema erst am Ende des Gründungsprozesses anzugehen.
Es gibt jedoch durchaus ein paar Maßnahmen, die während der Gründung bereits vorbereitend getroffen werden können, sodass Sie im Anschluss keine Probleme bekommen – weder steuerlich, noch handelsrechtlich.
Bei uns haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten, die Einbringung vorzunehmen.
1. Option:
Unser kooperierender Steuerberater begleitet Sie durch den Prozess und organisiert die notwendigen Schritte.
Dies geschieht in Zusammenarbeit mit Herrn Sven Leudesdorff-Pfeifer, für die richtige Behandlung der genossenschaftlichen Aspekte.
2. Option:
Sie benötigen eine belastbare Information über den Vorgang um diesen bspw. mit Ihrem eigenen Steuerberater abzuwickeln.
In diesem Fall benötigen Sie ein steuerliches Gutachten, welches wir für Sie erstellen können.
Natürlich können Sie sich anschließend immernoch für eine Umsetzung durch uns und unseren kooperierenden Steuerberater entscheiden.
Die Einbringung von Werten ist kein Teil der Gründung und entsprechend auch nicht in unseren Gründungspakten inkludiert.
Die Beratung hierzu erhalten Sie jedoch bereits, wenn Sie das Gründungspaket „Das Beste“ oder die Option der Steuerberaterbegleitung gebucht haben.
Wichtig: Wir können hier nur im Rahmen der deutschen, genossenschaftlichen Seite beraten.
Sie können verschiedenste Werte in die Genossenschaft einbringen.
Dabei bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten für den Ablauf selbst an.
Bei Fragen können Sie sich, wie immer, gerne direkt an uns wenden.
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Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
In letzter Zeit erhalten wir viele Anfragen von Menschen, die Genossenschaften gegründet haben, welche jetzt jedoch leider nicht funktionieren.
Das liegt oft an einer fehlerhaften Beratung durch die Berater, die die Gründung begleitet haben, oder durch das „Außer-Acht-lassen“ der steuerlichen Aspekte.
Wie können Sie sich also selbst schützen? Welche großen Fehler gilt es zu vermeiden?
Nicht verpassen: 3 wichtige Termine und Fristen für Sie und Ihre Genossenschaft.
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