Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Wie läuft die Einbringung von Werten in die Genossenschaft ab?

Viele unserer Kunden möchten verschiedenste Werte in die Genossenschaft einbringen.

Dazu zählen bspw. Immobilien, Unternehmen, etc.

Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein und funktioniert das eigentlich?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Welche Werte können eingebracht werden?

Bevor Sie sich mit dem Ablauf der Einbringung beschäftigen, macht es Sinn sich die Frage zu stellen, was denn überhaupt eingebracht werden kann:

  • Immobilien sind hier ein sehr beliebtes Thema. Dabei können sowohl selbstgenutzte, als auch fremdvermietete Immobilien eingebracht werden.
  • Ebenso häufig sollen Unternehmen in die Genossenschaft gebracht werden. Das funktioniert sowohl für Einzelunternehmen als auch für GmbHs.
  • Auch die Einbringung von Gegenständen ist möglich, wenn Sie diese für den Betrieb Ihrer Unternehmen oder für sich selbst benötigen.
    Die klassischen Beispiele sind hier Maschinen und Fahrzeuge.
  • Aber auch andere Werte wie Aktien, Edelmetalle oder Kryptowährungen können eingebracht werden.

 

Bei der Einbringung von Geldbeständen ist Vorsicht geboten – dies sollte bereits vor dem Abschluss der Gründung erfolgen.

Im Nachhinein ist dies so nur über die Zeichnung weiterer Geschäftsanteile möglich, was viele Vorteile, bspw. im Bereich der Erbschaftssteuer ausschließt.

Voraussetzungen

Damit eine Einbringung überhaupt möglich ist, muss die Genossenschaft zunächst im Genossenschaftsregister eingetragen sein und eine Steuernummer haben.

Somit reicht es völlig aus, dieses Thema erst am Ende des Gründungsprozesses anzugehen.

 

Es gibt jedoch durchaus ein paar Maßnahmen, die während der Gründung bereits vorbereitend getroffen werden können, sodass Sie im Anschluss keine Probleme bekommen – weder steuerlich, noch handelsrechtlich.

Ablauf der Einbringung

Bei uns haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten, die Einbringung vorzunehmen.

 

1. Option:

Unser kooperierender Steuerberater begleitet Sie durch den Prozess und organisiert die notwendigen Schritte.

Dies geschieht in Zusammenarbeit mit Herrn Sven Leudesdorff-Pfeifer, für die richtige Behandlung der genossenschaftlichen Aspekte.

 

2. Option:

Sie benötigen eine belastbare Information über den Vorgang um diesen bspw. mit Ihrem eigenen Steuerberater abzuwickeln.

In diesem Fall benötigen Sie ein steuerliches Gutachten, welches wir für Sie erstellen können.

Natürlich können Sie sich anschließend immernoch für eine Umsetzung durch uns und unseren kooperierenden Steuerberater entscheiden.

Kosten

Die Einbringung von Werten ist kein Teil der Gründung und entsprechend auch nicht in unseren Gründungspakten inkludiert.

Die Beratung hierzu erhalten Sie jedoch bereits, wenn Sie das Gründungspaket „Das Beste“ oder die Option der Steuerberaterbegleitung gebucht haben.

 

Wichtig: Wir können hier nur im Rahmen der deutschen, genossenschaftlichen Seite beraten. 

Fazit

Sie können verschiedenste Werte in die Genossenschaft einbringen.

Dabei bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten für den Ablauf selbst an.

Bei Fragen können Sie sich, wie immer, gerne direkt an uns wenden.

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