Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Kann man über den eigenen Tod hinaus in der Genossenschaft bestimmen?

Können Sie im Falle einer Vermögensübergabe an die nächste Generation, mithilfe einer Genossenschaft, bestimmen was über Ihren Tod hinaus damit geschieht?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Satzung als Gestaltungsmittel

Durch die Satzungsgestaltung wird ein Rahmen erschafft, in dem sich die Mitglieder der Genossenschaft bewegen können.

Dies können neben positiven Effekten und Möglichkeiten auch diverse Verpflichtungen sein.

Doch auch wenn mit der Satzung vielen vorgegeben und gestaltet werden kann, ist es nicht möglich damit diverse Gesetze zu umzugehen.

Hier muss also immer genau hingeschaut werden, was erreicht werden soll und ob dies überhaupt möglich ist, bzw. über welche Gestaltungsmittel sich dieses Ziel erreichen lässt.

Beispiel: Ausschluss von männlichen Erben

Wir hatten bspw. einen Fall, bei dem zwei Damen gemeinsam eine Genossenschaft gründen wollten und dabei ausschließen wollten, dass männliche Nachkommen einen Genossenschaftsanteil erben können.

Das ist so natürlich nicht möglich!

Das Erbrecht von jemandem kann nicht einfach per Satzung außer Kraft gesetzt werden.

Möglichkeiten und Grenzen

In solch einem Fall sind also eindeutig Grenzen erreicht, bei denen die Satzung nichts ändern kann.

Gesetze, bzw. bestehendes Recht können nicht einfach durch die Satzung ignoriert oder verändert werden.

 

Was jedoch durchaus möglich ist, ist bspw. dafür zu sorgen, dass das erwirtschaftete Geld vorrangig für den Tierschutz verwendet wird.

Dies kann erreicht werden, indem eine Satzung geschaffen wird, die sich vorrangig um den Tierschutz kümmert.

Dabei kann diese Satzung auch „festgesetzt“ werden, sodass diese nicht mehr / nur sehr schwer veränderbar ist.

 

Das heißt, neben der Gestaltung des Fördergeschäftsbetriebs, kann die Satzung auch darüber hinaus weitere Aspekte für die Zukunft festlegen und gestalten.

Fazit

Gestalterisch ist in der Genossenschaft mit der richtigen Ausarbeitung der Satzung vielen möglich.

Dabei müssen jedoch immer die geltenden Gesetze beachtet werden, welche nicht einfach per Satzung ausgehebelt werden können.

Zudem ist es möglich eine Satzung festzusetzen, sodass diese nach Ihrem Tod nicht einfach angepasst werden kann.

 

Wichtig ist bei der Genossenschaft immer die dahinter stehende Philosophie:

Was einer allein nicht kann, schafft man gemeinsam – Einer für alle, alle für einen!

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